Ziel des Lehrgangs | Dieser Lehrgang ermöglicht den Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahngruppe 2 |
Anmeldung | Der Arbeitgeber kann Interessierte seiner Verwaltung namentlich anmelden. |
Zulassung | Zugelassen werden können Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, die die Voraussetzungen des § 21 Zif. 1 und 2 LVO erfüllt haben. |
Beginn | Die Lehrgänge werden in Jahren mit ungeraden Jahreszahlen jeweils im Januar und im Herbst angeboten. In Jahren mit einer geraden Jahreszahl starten Kurse jeweils nach den Osterferien. |
Dauer | Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen. Der Lehrgang gliedert sich in einem Einführungs- und einem Aufstiegslehrgang von je drei Monaten. Zwischen den beiden Blöcken werden die Beamtinnen und Beamte bei ihren Behörden neun Monate lang in Aufgabengebieten der Laufbahngruppe 2 (Ämtergruppe des Einstiegsamtes) fachpraktisch ausgebildet. |
Verlauf | Während des Unterrichtsblocks findet der Unterricht in der Regel in der Zeit von 8:15 Uhr – 15:15 Uhr statt. |
Fächer | Fächer des Einführungslehrganges: • Staatsrecht • Allgemeines Verwaltungsrecht • Kommunalrecht • Bürgerliches Recht • Haushalts- und Klassenrecht • Beamten- und Tarifrecht, Personalvertretungsrecht • Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht • Verwaltungsbetriebslehre (Organisationslehre) • Gutachten- und Bescheidtechnik (Klausurentechnik) 2. Fächer des Aufstiegslehrganges: • Allgemeines Verwaltungsrecht • Kommunalrecht • Bürgerliches Recht • Haushalts- und Klassenrecht • Beamten- und Tarifrecht • Recht der Gefahrenabwehr (Ordnungsrecht) • Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht |
Prüfung | Schriftliche Prüfung (4 Klausuren à 3 Zeitstunden) Praktische Prüfung mit anschließendem Fachgespräch |