Neue Seminare zum Hinweisgeberschutzgesetz

Neues Seminar: Hinweisgeberschutzgesetz

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – umgesetzt durch das NRW-Landesrecht – verpflichtet Gemeinden und Gemeindeverbände eine interne Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben einzurichten und zu betreiben. Die Pflicht gilt auch für Anstalten des öffentlichen Rechts und kommunale Betriebe. Von der Umsetzungspflicht werden lediglich Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgenommen. Diese können eine entsprechende Meldestelle freiwillig einrichten.

Gerne bieten wir Ihnen hierzu die folgenden Veranstaltungen an:
07060123 am 09.11.2023 (online) und 07070123 am 30.11.2023 (Präsenzseminar)