Nachteilsausgleich bei Leistungsnachweisen der beruflichen Bildung

Viele Menschen mit Behinderungen haben bei der Anfertigung von
Leistungsnachweisen besondere Probleme.
Beispiel:
Ein Auszubildender hat eine starke Seh-Behinderung. Der Auszubildende kann die
schriftlichen Prüfungsaufgaben nicht lesen.
Nachteilsausgleich- Bedeutung
Die Hilfe: Menschen mit Behinderungen können für ihre Leistungsnachweise „Nachteilsausgleich“ beantragen. „Nachteilsausgleich“ bedeutet: Der Leistungs-Nachweis
wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig
einschränkt / behindert.

Beispiele für Nachteilsausgleiche:

– Änderungen bei der Anfertigungsdauer,
z. B. Zeit-Verlängerung, mehr Pausen, längere Pausen

– Änderungen der Prüfungs-Form,
z.B. mündliche Prüfung statt schriftlicher Prüfung

– technische Hilfen
z. B. Seh-Hilfen oder besondere Apparaturen für Teilnehmer mit Körperbehinderung
– Hilfen durch Personen
z.B. eine Vertrauensperson oder ein Gebärdensprach-Dolmetscher

Wieder das Beispiel:
Für den Auszubildenden mit Seh-Behinderung muss man die Aufgaben viel größer
machen. Wenn die Buchstaben sehr groß sind, dann kann der Auszubildende immer
ein Wort oder Wort-Teil ohne fremde Hilfe lesen.


Der Auszubildende beantragt beim rheinstud als Nachteilsausgleich:


– Leistungsnachweis am Computer bearbeiten. Der Computer soll ein Vergrößerung Programm haben.
Grund: Aufgaben ohne fremde Hilfe lesen

– Zeit Verlängerung.
Grund: Zum Lesen der vergrößerten Aufgaben braucht man viel mehr Zeit.

– Mehr Pausen pro Prüfungsfach.
Grund: Beim Lesen der vergrößerten Aufgaben muss man sich besonders
anstrengen.


Regeln für die Anträge auf Nachteilsausgleich

– Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich wird einzeln geprüft (Einzelfall-Entscheidung).

– Bei kürzeren Krankheiten (z.B. gebrochener Arm) bekommt man keinen Nachteilsausgleich.
Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag unser Antrags-Formular für den
Nachteilsausgleich!


Termin der Antragstellung
Spätestens einen Monat vor der Anfertigung des ersten Leistungsnachweises
müssen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Noch besser ist es, wenn Sie
den Antrag früher stellen. Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, dann kann der Nachteilsausgleich nicht mehr berücksichtigt werden.

Was müssen Sie beachten?

Sie müssen beweisen, dass Sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben. Dazu
brauchen Sie ein Attest (ärztliche Bescheinigung) vom Facharzt und ggf. ihren aktuellen Schwerbehinderten-Ausweis. Außerdem brauchen Sie eine Stellungnahme von
Ihrem Arzt.



Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Nachweise!



Benötigte Unterlagen, die an das rheinstud zu schicken sind

das ausgefüllte Antrags-Formular

Beachten Sie insbesondere die Beschreibung der notwendigen
Nachteilsausgleiche für die anstehende Prüfung.
Der behandelnde Facharzt / ärztliche Psychotherapeut soll für jeden beantragten Nachteilsausgleich genau beschreiben, wie der Nachteilsausgleich
erfolgen kann.
Der Arzt soll genau und für jedes Fach einzeln beschreiben, wie der Nachteilsausgleich erfolgen soll, z.B. Verlängerung der Prüfungszeit oder Einsatz
technischer Hilfsmittel.
Beispiel:
Schreiben Sie nicht:
„Für Beruf A wird eine angemessene Zeit Verlängerung beantragt“.
Schreiben Sie:
„Für die schriftliche Prüfung wird im Fach 1 eine Zeit Verlängerung von …%
beantragt.
Im Fach 2 wird eine Zeit Verlängerung von … % beantragt; u.s.w.
Für die praktische Prüfung wird eine Zeit Verlängerung von …%
beantragt.“


die erforderlichen Nachweise (z.B. Atteste, Schwerbehinderten-Ausweis)

Nachweis über die Behinderung
Eine Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises und ein Attest über die
Behinderungsart müssen beigefügt werden.
Wenn Sie einen Berufsausbildungsvertrag für behinderte Menschen haben,
reicht das als Nachweis
Der Arzt soll die Beeinträchtigungen genau beschreiben:
z.B. Verminderung der Wahrnehmung um …%, Beeinträchtigung der Motorik,
Verminderung der Lese- und Schreibgeschwindigkeit um …%, eingeschränkte
Beweglichkeit der Gliedmaßen, Einschränkungen des Stütz- und
Bewegungsapparates


Bearbeitung des Antrags durch das rheinstud

Wenn das rheinstud alle Unterlagen von Ihnen hat, prüfen wir Ihre Unterlagen. Wir
informieren Sie über die Entscheidung (Antrag genehmigt, verändert oder abgelehnt).
Wenn Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich genehmigt ist, dann organisieren wir Ihre
Prüfung.
Das bedeutet, wir buchen z.B. einen besonderen Raum oder organisieren die
Prüfungsaufsicht für die längere Prüfungszeit. Wir informieren die Prüfer und
Prüfungsaufsichten über Ihren Nachteilsausgleich.


Achtung!
Einen Gebärdensprach-Dolmetscher oder eine Vertrauensperson müssen Sie
selber bestellen. Wir sind nur für die Genehmigung zuständig.


Weitere Informationen

Allgemeine Informationen unter www.bibb.de.
Das Buch „Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende – Handbuch für die
Ausbildungs- und Prüfungspraxis“ – herausgegeben von BIBB Bundesinstitut für
Berufsbildung; Vollmer, Kirsten; Frohnenberg, Claudia, Erscheinungsjahr 2014 kann
man im Buchhandel kaufen (29.90 Euro, ISBN-13: 9783763954070).