Konzept des Lehrgangs | |
Ziel des Lehrgangs | Dieser Lehrgang ist eine Weiterqualifizierungsmaßnahme für Mitarbeitende, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs (Verwaltungswirt) ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. |
Anmeldung | Der Arbeitgeber meldet Interessierte seiner Verwaltung namentlich zum Basis-oder Aufbaulehrgang. Eine Anmeldung als Selbstzahler*in ist ebenfalls möglich |
Zulassung | Seit Dezember 2017 ist kein Auswahlverfahren mehr erforderlich. |
Beginn | Die Basiskurse finden hauptsächlich im ersten Halbjahr eines Kalenderjahres statt und werden hierbei in verschiedenen Zeitmodellen berufsbegleitend oder als Vollblock angeboten. Die Aufbaukurse werden hauptsächlich im zweiten Halbjahr eines Kalenderjahres berufsbegleitend angeboten. Die Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über den Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen. |
Dauer | Der Basiskurs dauert je nach Modell zwischen 6 Wochen (Vollblock) und einem halben Jahr (1Tag/ Woche). Der Aufbaukurs dauert 15 Monate zzgl. Abschlussprüfung. |
Verlauf | Die Unterrichtstage findet in der Regel mit je 4 Doppelstunden von 8:15 Uhr – 15.15 Uhr statt. Zudem finden in den Aufbaukursen jährlich bis zu vier Blockwochen statt. |
Fächer | • Sozialkompetenzen • Staatsrecht mit europarechtlichen Bezügen • Allgemeines Verwaltungsrecht inkl. Methodik • Kommunalrecht • Recht der Gefahrenabwehr • Sozialrecht • Bürgerliches Recht • Personalrecht • Verwaltungsorganisation E-Government • Kosten- und Leistungsrechnung • Kommunale Buchführung • Kommunales Finanzmanagement • Kommunale Abgaben |
Abschlussprüfung | Der Basiskurs endet mit einer Prüfung, bestehend aus einer Rechts- und einer Wirtschaftsklausur. Die bestandene Prüfung berechtigt dann zum Besuch des Aufbaukurses. Am Ende des Aufbaukurses erfolgt die schriftliche Prüfung (4 Klausuren à 2 Zeitstunden) und eine praktische Prüfung (Rollenspiel, max. 20 Minuten). |