Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt (B II)

Ziel des LehrgangsDieser Lehrgang ermöglicht den Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahngruppe 2
AnmeldungDer Arbeitgeber kann Interessierte seiner Verwaltung namentlich anmelden.
Zulassung Zugelassen werden können Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, die die Voraussetzungen des § 21 Zif. 1 und 2 LVO erfüllt haben.
BeginnDie Lehrgänge werden in Jahren mit ungeraden Jahreszahlen jeweils im Januar und im Herbst angeboten.

In Jahren mit einer geraden Jahreszahl starten Kurse jeweils nach den Osterferien.
DauerDie Teilnehmenden werden durch das Studieninstitut über die Arbeitgeber zum Lehrgang eingeladen.
Der Lehrgang gliedert sich in einem Einführungs- und einem Aufstiegslehrgang von je drei Monaten. Zwischen den beiden Blöcken werden die Beamtinnen und Beamte bei ihren Behörden neun Monate lang in Aufgabengebieten der Laufbahngruppe 2 (Ämtergruppe des Einstiegsamtes) fachpraktisch ausgebildet.
VerlaufWährend des Unterrichtsblocks findet der Unterricht in der Regel in der Zeit von 8:15 Uhr – 15:15 Uhr statt.
Fächer Fächer des Einführungslehrganges:

• Staatsrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht
• Kommunalrecht
• Bürgerliches Recht
• Haushalts- und Klassenrecht
• Beamten- und Tarifrecht, Personalvertretungsrecht
• Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht
• Verwaltungsbetriebslehre (Organisationslehre)
• Gutachten- und Bescheidtechnik (Klausurentechnik)

2. Fächer des Aufstiegslehrganges:

• Allgemeines Verwaltungsrecht
• Kommunalrecht
• Bürgerliches Recht
• Haushalts- und Klassenrecht
• Beamten- und Tarifrecht
• Recht der Gefahrenabwehr (Ordnungsrecht)
• Sozialhilfe-, Kinder- und Jugendhilferecht
PrüfungSchriftliche Prüfung (4 Klausuren à 3 Zeitstunden) Praktische Prüfung mit anschließendem Fachgespräch