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Ausbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern nach der Ausbilder-Eignungsverordnung

Durch die Ausbildungs-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 wurden die Inhalte der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilder neu gefasst.

Die vier Handlungsfelder der Ausbilder-Eignungsverordnung sehen neben der Vermittlung von Grundlagen praxisorientierte Übungs- und Trainingsphasen vor, in denen das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung vermittelt wird.

Der Nachweis der Eignung ist durch eine schriftliche und praktische Prüfung nachzuweisen.

Schwerpunkte sind:

* Rechtliche Rahmenbedingungen
* Organisation des Ausbildungsplatzes
* Lern- und Arbeitsmethoden
* Motivation
* Lernschwierigkeiten
* Gesprächsführung
* Interkulturelle Kompetenzen
* Beurteilung

Die Seminarreihe umfasst die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung, die sich in eine dreistündige Klausur und eine Präsentation mit Fachgespräch gliedert. Die Reihe findet in ganztägiger Seminarform mit Imbiss und Mittagessen statt. Hinzu kommt ein Selbstlerntag für die Teilnehmenden. Hinzu kommt ein Selbstlerntag für die Teilnehmenden.


Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen, die mit der Durchführung von Ausbildung und Beurteilung in den Verwaltungen beauftragt sind.


Ablauf:

HF 1
Rechtliche Rahmenbedingungen 12.01.2026
Rechtliche Rahmenbedingungen 13.01.2026

HF2
Organisation d. Ausbildungsplatzes 14.01.2026

HF3
Teil 1 Lern- und Arbeitsmethoden 19.01.2026
Teil 1 Lern- und Arbeitsmethoden 20.01.2026
Teil 2 Gesprächsführung/Motivation 04.02.2026
Teil 3 Interkulturelle Kompetenzen 05.02.2026
Teil 4 Lernschwierigkeiten 10.02.2026

HF4
Beurteilung 11.02.2026
Selbstlerntag nach Vereinbarung

Klausur und Vorbereitung praktische Prüfung 18.03.2026

Praktische Prüfung 16./17.04.2026

ENTGELT

1.490,00 Euro
REFERENT*IN

Sarah Jeschke
Heinrich Johann
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

12.12.2025
TERMIN

ab 12.01.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.