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Ausbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern nach der Ausbilder-Eignungsverordnung

Durch die Ausbildungs-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009 wurden die Inhalte der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung der Ausbilder neu gefasst.

Die vier Handlungsfelder der Ausbilder-Eignungsverordnung sehen neben der Vermittlung von Grundlagen praxisorientierte Übungs- und Trainingsphasen vor, in denen das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung vermittelt wird.

Der Nachweis der Eignung ist durch eine schriftliche und praktische Prüfung nachzuweisen.

Schwerpunkte sind:

* Rechtliche Rahmenbedingungen
* Organisation des Ausbildungsplatzes
* Lern- und Arbeitsmethoden
* Motivation
* Lernschwierigkeiten
* Gesprächsführung
* Interkulturelle Kompetenzen
* Beurteilung

Die Seminarreihe umfasst die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung, die sich in eine dreistündige Klausur und eine Präsentation mit Fachgespräch gliedert. Die Reihe findet in ganztägiger Seminarform mit Imbiss und Mittagessen statt. Hinzu kommt ein Selbstlerntag für die Teilnehmenden. Hinzu kommt ein Selbstlerntag für die Teilnehmenden.


Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen, die mit der Durchführung von Ausbildung und Beurteilung in den Verwaltungen beauftragt sind.


Ablauf:

HF 1
Rechtliche Rahmenbedingungen 26.06.2024
Rechtliche Rahmenbedingungen 27.06.2024

HF2
Organisation d. Ausbildungsplatzes 28.06.2024

HF3
Teil 1 Lern- und Arbeitsmethoden 21.08.2024
Teil 1 Lern- und Arbeitsmethoden 22.08.2024
Teil 2 Gesprächsführung/Motivation 11.09.2024
Teil 3 Interkulturelle Kompetenzen 12.09.2024
Teil 4 Lernschwierigkeiten 25.09.2024

HF4
Beurteilung 26.09.2024
Selbstlerntag nach Vereinbarung

Klausur und Vorbereitung praktische Prüfung 23.10.2024

Praktische Prüfung 04./05.12.2024

ENTGELT

1.390,00 Euro
REFERENT*IN

Heinrich Johann
Hartmut Knack
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln