07110124DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

Bescheidtechnik (Bescheide richtig formulieren)

Nach § 9 VwVfG ist der Verwaltungsakt das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens. Dies macht deutlich, dass die Fertigung eines Bescheides das Ergebnis eines Arbeitsprozesses darstellt, der aus verschiedenen Teilen besteht:

1. Ermittlung eines vollständigen und inhaltlich zutreffenden Sachverhalts
2. Erstellen eines juristisch korrekten Gutachtens
3. Anfertigen eines Bescheides

Diese Arbeitsschritte setzen juristische Fachkenntnisse und methodisch richtiges Vorgehen voraus, damit das Ergebnis, also der Bescheid, inhaltlich richtig ist, einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle standhält und beim Adressaten Akzeptanz erfährt – auch wenn der Bescheid nicht den Wünschen des Betroffenen entspricht.

Nur ein gut gemachter Bescheid, der rechtlich zutreffend, klar aufgebaut, deutlich gegliedert, freundlich und verständlich formuliert ist, vermittelt die für die Akzeptanz notwendige Transparenz. Die „Bescheidtechnik“ ist somit ein wichtiger Baustein, um Kundenzufriedenheit und Verständnis für Entscheidungen zu fördern. Der Zeitaufwand, der für die sorgfältige Erstellung eines Bescheids aufgewendet wird, ist in der Praxis gut investiert. Jedes Klageverfahren, das durch einen verständlichen und überzeugenden Bescheid vermieden werden kann, ist eine gute Rendite. „Akzeptanz durch Transparenz“ ist daher der Untertitel dieses Seminars. In Nordrhein-Westfalen ist eine gute Qualität von Verwaltungsakten und Erstbescheiden auch ganz besonders wichtig, da das Widerspruchsverfahren gemäß § 110 JustG NRW weitgehend abgeschafft wurde, und das Korrektiv des Widerspruchsverfahrens in vielen Fällen entfallen ist.


Zielgruppe:

Diese Veranstaltung richtet sich an alle Verwaltungsmitarbeiter, die belastende Bescheide erstellen.

Bitte mitbringen: Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW, Justizgesetz NRW (z.B. Pappermann, Rechtsvorschriften in NRW)

ENTGELT

200,00 Euro
REFERENT*IN

RA Prof. Dr. Michael Schmitz
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

12.08.2024
TERMIN

12.09.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.