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Verkehrssicherungspflicht in Kommunen
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen, die für kommunale Infrastrukturen Verantwortung tragen
Kommunen sind in verschiedenen Rollen Träger der sogenannten
Verkehrssicherungspflicht: als
- Straßenbaulastträger auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Betreiber von Sportplätzen und Sporthallen
- Kinderspielplätzen
- Schwimmbädern
- Friedhöfen
- als Waldbesitzer
- Schulträger
usw.
Der Begriff Verkehrssicherungspflicht ist irreführend, die Haftpflicht
beschränkt sich gerade nicht nur auf den (Straßen-)Verkehr. Sie besteht
vielmehr immer dann, wenn Anlagen und Einrichtungen der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden oder dies zumindest geduldet wird.
Um Schadensersatzforderungen zu vermeiden, muss jede Kommune eine
Sicherungsorganisation vorhalten. Dabei gibt es keinen allgemeinen
Standard, der für alle Infrastrukturen gleichermaßen gelten würde. Der
Sicherheitszustand, der an einer Stelle noch völlig unproblematisch ist, kann
an anderer Stelle bereits zu einer Schadensersatzpflicht führen.
Die Teilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, eine örtlich
situationsgerechte und personell, organisatorisch und finanziell leistbare
Organisation zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht aufzustellen. Über
diese rechtlich zwingende Grundqualität hinaus sind Steigerungen der
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum möglich und können erörtert
werden.
Themenschwerpunkte:
Rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht auf kommunalen Straßen (Straßenkontrolle,
Schlaglöcher, Ölspuren, Baustellen an Straßen, Verkehrsberuhigende
Maßnahmen, Straßenbeleuchtung, (Straßen-)Bäume, Wirtschaftswege
usw.)
Straßenreinigung und Winterdienst
Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen
Verkehrssicherungspflicht in Schwimmbädern
Verkehrssicherungspflicht in Schulen
Verkehrssicherungspflicht bei Sportplätzen und -hallen
Verkehrssicherungspflicht im Wald
Haftungsrelevante Aspekte
Organisation, bzw. Optimierung der Arbeitsabläufe
Zeitliche Intervalle der Durchführung
Erkennen von Defiziten/Gefahrenstellen in der Örtlichkeit
Dokumentationsmöglichkeiten und -formen der festgestellten Mängel
Festlegen und Planen von Touren
Haftung bei mehreren Pflichtigen und bei Einschaltung von
Privatunternehmen
Häufige Streitfälle / Rechtssichere Lösungsvorschläge
Abgrenzung von rechtlich zwingenden Standards und
Komfortlösungen
Empfehlungen und Dienstanweisungen
Beispiele aus der Praxis
Referent:
Dr. jur. Roland Thomas
ehem. Hauptreferent Städte- und Gemeindebund NRW
ehem. Hauptamtlicher Bürgermeister
ENTGELT 240,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Roland Thomas | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |