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Rechte und Pflichten von Ratsmitgliedern
Nach der Kommunalwahl ist es für alle Ratsmitglieder (und sachkundige Bürger!) wichtig, die Rechtsgrundlagen ihrer Tätigkeit zu kennen. Einen Schwerpunkt bildet natürlich die Ausübung des freien Mandats gemäß § 43 GO. Aber auch Themen wie Befan-genheit, Treuepflicht, Abstimmungen (offen, geheim, namentlich), Verschwie-genheit, Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung, Akteneinsicht, Informa-tionspflichten der Verwaltung und die Zuständigkeiten von Rat, Bürgermeister*in, Bezirksvertretungen und Ausschüssen werden ausführlich erörtert.
Dieses Seminar kann auch als Inhouse-Seminar für Räte durchgeführt werden (auch samstags).
Bitte mitbringen: Kreis-/Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Rates
ENTGELT 200,00 Euro | REFERENT*IN RA Prof. Dr. Michael Schmitz | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |