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Rechte und Pflichten von Ratsmitgliedern (nur als Inhouse-Veranstaltung buchbar)
Nach der Kommunalwahl im September 2025 werden sich die Räte, Kreistage und Ausschüsse neu konstituieren. Für alle neuen aber auch die bereits erfahrenen - Ratsmitglieder (und sachkundige Bürger!) ist es wichtig, die Rechts-grundlagen ihrer Tätigkeit zu kennen. Eine gute Zusammenarbeit im Rat, aber auch zwischen Rat und Verwaltung, kann gelingen, wenn alle Beteiligten die rechtlichen Grundlagen, die z.B. in der Gemeindeordnung geregelt sind, kennen. Einen Schwerpunkt bildet natürlich die Ausübung des freien Mandats gemäß § 43 Gemeindeordnung. Aber auch Themen wie Befangenheit, Treuepflicht, Abstimmungen (offen, geheim, namentlich), Verschwiegenheit, Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung, Akteneinsicht, Informationspflichten der Verwaltung und die Zuständigkeiten von Rat, Bürgermeister*in, Bezirksvertretungen und Ausschüssen werden ausführlich erörtert.
Dieses Seminar bietet sich insbesondere für Ihre Ratsmitglieder als Inhouse-Seminar an (samstags 9.00 14.00 Uhr).
Bitte mitbringen: Kreis-/Gemeindeordnung, Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Rates.
| ENTGELT 200,00 Euro | REFERENT*IN RA Prof. Dr. Michael Schmitz | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |