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Die Geschäftsordnung von Gemeinderat, Kreistag und Ausschüssen (Inhalte, Anwendung, rechtliche Relevanz)
Die Geschäftsordnung legt die Spielregeln für die Sitzungen des Rates/Kreistages, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen fest. Die Funktionsfähigkeit der kommunalpolitischen Gremien kann durch lange und meist unnötige Geschäftsordnungsdebatten gefährdet werden. Verstöße gegen die Geschäftsordnung können zudem die Rechtssicherheit der Beschlüsse in Frage stellen. Die Kenntnis und Auslegung der zentralen Bestimmungen der Geschäftsordnung sind deshalb besonders wichtig. Nur eine konsequente, rechtlich richtige Anwendung der Geschäftsordnung garantiert die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Gremien. Gerade zu Beginn einer Wahlperiode ist es deshalb notwendig die Spielregeln von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen zu besprechen und zu diskutieren. Die sattelfeste Beherrschung der Regeln der Geschäftsordnung durch die Verwaltung ist für eine souveräne Verhandlungsleitung unerlässlich.
Mit Hilfe der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW und vielen Praxisbeispielen werden die bedeutsamen Regelungen vorgestellt (z.B. Ladungsfrist, Ausschluss wegen ungebührlichen Verhaltens, Reihenfolge der Abstimmungen, Anträge zur Geschäftsordnung, Störungen durch Zuschauer etc.) Abweichende individuelle Formulierungen in Geschäftsordnungen aus den Räten der TeilnehmerInnen können in die Diskussion eingebracht werden. Aktuelle Rechtsprechung wird erläutert. Auch notwendige Aktualisierungen (z.B. in Bezug auf digitale Einberufung und Versendung von Unterlagen) werden erörtert.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Bürgermeister, Beigeordnete, Amts- und Fachbereichsleiter und interessierten Mitarbeiter, die an Gremiensitzungen teilnehmen.
Bitte mitbringen: Gemeindeordnung, Geschäftsordnung und Hauptsatzung
Achtung: Dieses Seminar kann auch als Inhouse-Veranstaltung gebucht werden.
Im Rahmen eines zweitägigen Seminars kann außerdem die Überarbeitung der Geschäftsordnung erfolgen (gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeiter*innen).
ENTGELT 200,00 Euro | REFERENT*IN RA Prof. Dr. Michael Schmitz | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |