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Organisation und Durchführung der konstituierenden Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage nach der Kommunalwahl

Organisation und Durchführung der konstituierenden Sitzungen der Stadt- und Gmeinderäte und Kreistage nach der Kommunalwahl
Zielgruppe:
Mitarbeiter der Stadt- und Kreisverwaltungen (Hauptämter und Büros der (Ober)Bürgermeister / Landräte), Schriftführer/innen und alle Mitarbeiter/innen, die für die korrekte Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen Verantwortung tragen.
Beschreibung:
Nach den Kommunalwahlen (voraussichtlich im September 2025) und dem Beginn der neuen Wahlperiode muss die erste Sitzung des Rates bzw. Kreistages innerhalb von sechs Wochen stattfinden. In der konstituierenden und ggf. in der nachfolgenden zweiten Sitzung werden wesentliche personelle und organisatorische Weichenstellungen für die gesamte Wahlperiode vorgenommen. Die Kommunalverwaltung hat die komplexen Entscheidungsprozesse in Zusammenarbeit mit den Räten/Kreistagen bzw. den Fraktionen rechtssicher vorzubereiten. Rechtliche und organisatorische Fragestellungen rund um die konstituierende Sitzung werden vorgestellt und besprochen.
Inhalte:
1. Ordnungsgemäße Vorbereitung und Einberufung
a) Feststellung des Wahlergebnisses
b) Annahme des Mandats und Inkompatibilität
c) Bildung und Finanzierung von Fraktionen
2. Inhalte der Tagesordnung
a) Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern
b) Feststellung des bzw. der Altersvorsitzenden
c) Vereidigung und/oder Amtseinführung des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin
d) Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
e) Festsetzung der Anzahl und Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
f) Mögliche Anpassungen von Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung
g) Entscheidung über Ausschussgrößen und die Ausschusszusammensetzungen
h) Benennung von Ausschussvorsitzenden bzw. Zugriffsverfahren
i) Besetzung von Gremien (z.B. Aufsichtsräte) usw.
3. Besonderheiten der Bezirksvertretungen
4. Nachbereitung der konstituierenden Sitzung
Der Referent ist Rechtsanwalt und Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Berufung zum Professor war er 22 Jahre Beigeordneter (Rechts- und Sozialdezernent) und hat unzählige Rats- und Ausschusssitzungen juristisch begleitet. Er ist Autor zahlreicher kommunalrechtlicher Aufsätze (www.kommunalrecht-nrw.de).

ENTGELT

210,00 Euro
REFERENT*IN

RA Prof. Dr. Michael Schmitz
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

30.08.2025
TERMIN

30.09.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.