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Das nordrhein-westfälische Laufbahnrecht

Zielgruppe:
Beschäftigte der Personalverwaltungen, Mitglieder von Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und sonstige Interessierte, die das für ihren Aufgabenbereich notwendige Wissen zum Laufbahnrecht erwerben oder vertiefen wollen.

Ihr Gewinn:
Das Laufbahnrecht regelt die Berufswege für Beamtinnen und Beamte - von der Einstellung bis zu Karrieremöglichkeiten. Es ist damit für die Personalwirtschaft unmittelbar anwendungsrelevant. Die fortlaufende Modernisierung des Laufbahnrechts soll die Attraktivität der Dienstherrn im Land stärken.
Die öffentlichen Verwaltungen brauchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch weiterhin hinreichend qualifiziertes und motiviertes Personal. Der „Kampf um die besten Köpfe“ wird angesichts der demographischen Entwicklung immer deutlicher. Für die Personalwirtschaft sind grundlegende Kenntnisse des Laufbahnrechts für das Gewinnen und Halten von Personal unerlässlich. Kennen Sie die zweigliedrige Struktur der Laufbahngruppen und die Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung? Wissen Sie, wie Sie rechtssicher personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen? Welchen personalwirtschaftlichen Spielraum eröffnet Ihnen das Laufbahnrecht bei der Gewinnung von Spezialistinnen und Spezialisten? Wie gehen Sie mit Bewerbungen aus anderen Bundesländern um? Wenn Sie Antworten auf diese Fragen haben möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen.
Sie werden sich hier vertieft mit den rechtlichen Grundlagen des Abschnitts II des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung NRW auseinandersetzen und so deren wesentliche anwendungsrelevanten Regelungsinhalte auch anhand von Fallbeispielen kennenlernen.
Darüber hinaus werden Sie ebenfalls anhand von Fallbeispielen Fragen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung innerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses erörtern wie z. B.:

• Was bedeutet die zweigeteilte Laufbahngruppenstruktur?
• Was ist unter der beruflichen Entwicklung innerhalb der neuen Laufbahngruppen zu verstehen?
• Ist die Übertragung von Aufgaben eines höheren statusrechtlichen Amtes auch weiterhin qualifizierungsfrei möglich und wenn ja, kann man ohne Weiteres durch Beförderungen „durchstarten“?
• Wo finden sich Beamtinnen oder Beamte des ehemaligen gehobenen Dienstes in der aktuellen Laufbahngruppenstruktur wieder?
• Gibt es das Verzahnungsamt A 13 noch?
• Gibt es das Instrument des Aufstiegs weiter - wenn ja, besteht ein Anspruch auf einen Aufstieg?
• Welche konkreten Anforderungen stellt der Leistungsgrundsatz an Entscheidungen über Beförderungen, berufliche Entwicklung und Aufstieg?
• Wie unterscheiden sich Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnen besonderer Fachrichtung?

Inhalte:
• Zweigeteilte Struktur der Laufbahngruppen
• Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und solche besonderer Fachrichtung
• Regelungen zum Aufstieg und zur beruflichen Entwicklung
• Fortbildung und Personalentwicklung: Inhalte und Ausgestaltung
• Vorschriften zum Laufbahnwechsel
• Erhöhung der bundesweiten Mobilität
• Dauer der Dienstzeit als Beförderungsvoraussetzung

Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind möglich und erwünscht!

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Peter Münch
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln