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Verstöße gegen Vertragspflichten Wann und wie Tarifbeschäftigte persönlich haften
Zielgruppe:
Verwaltungsmitarbeiter in Personal- und Rechtsabteilungen, auch für Nichtjuristen
Ihr Gewinn:
Wo gehobelt wird, da fallen Späne
Aber wer haftet eigentlich, wenn während der Arbeit Bediensteten Fehler unterlaufen und daraus Schäden entstehen?
Ein Fehler kann immer passieren, schnell ist an der Stadtkasse mal etwas zu viel ausbezahlt. Was aber, wenn die Kasse bei der Abrechnung am Ende einen hohen Fehlbetrag aufweist? Wer muss zahlen, wenn Beschäftigte sich gegenseitig bei der Arbeitsausübung verletzen? Was ist die Folge, wenn das Eigentum des Arbeitgebers (Dienstherrn) oder das eines Dritten während der Verrichtung der Arbeit beschädigt wird? Was tun, wenn der Beschäftigte sogar vorsätzlich handelt?
Ziel dieses Seminares ist es, den Teilnehmenden die möglichen Rechtsfolgen von Verletzungen des Arbeitsvertrages aufzuzeigen:
In welchen Fällen haftet die Anstellungskörperschaft, wann trifft es die Beschäftigten und in welcher Höhe? Welche Möglichkeiten bestehen für die Geschädigten, Ersatz des Schadens zu fordern? Ab welchem Schweregrad kommen welche weiteren Sanktionsmöglich¬keiten in Betracht? Erhalten Sie einen halben Tag lang einen Einblick in dieses spannende Themenfeld!
Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie nicht nur, auf welche Fallstricke beim Schadenersatzrecht zu achten ist. Sie erlernen auch, welche arbeitsrechtlichen Instrumente (insb. Abmahnung und Kündigung) in Betracht kommen.
Seminarinhalte:
- Haftungsprivilegierung von Arbeitnehmern
- Arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten: insb. Abmahnung und Kündigung
- Ansprüche der Beschäftigten gegenüber Ihrer Anstellungskörperschaft auf Haftungsfreistellung gegenüber Dritten bzw. Arbeitskolleginnen und -kollegen
ENTGELT 90,00 Euro | REFERENT*IN Prof. Dr. Thomas Riehl | SEMINAR-ORT Online Seminar |