17020124 | DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT |
Die Haftung und Sanktionierung von Angestellten und Beamten
Zielgruppe:
Verwaltungsmitarbeiter in Personal- und Rechtsabteilungen, auch für Nichtjuristen
Ihr Gewinn:
Wo gehobelt wird, da fallen Späne
Aber wer haftet eigentlich, wenn während der Arbeit einem Bediensteten ein Fehler unterläuft und daraus Schäden entstehen?
Ein Fehler kann immer passieren, schnell ist an der Stadtkasse mal etwas zu viel ausbezahlt. Was aber, wenn die Kasse bei der Abrechnung am Ende einen hohen Fehlbetrag aufweist? Wer muss zahlen, wenn Beschäftigte sich gegenseitig bei der Arbeitsausübung verletzen? Was ist die Folge, wenn das Eigentum des Arbeitgebers (Dienstherrn) oder das eines Dritten während der Verrichtung der Arbeit beschädigt wird? Was tun, wenn der Beschäftigte sogar vorsätzlich handelt?
Ziel dieses Seminares ist es, den Teilnehmern die möglichen Rechtsfolgen von Dienst¬pflichtverletzungen, verursacht durch Beamte oder Angestellte, aufzuzeigen:
In welchen Fällen haftet die Anstellungskörperschaft, wann trifft es die Beschäftigten und in welcher Höhe? Welche Möglichkeiten bestehen für die Geschädigten, Ersatz des Schadens zu fordern? Ab welchem Schweregrad kommen welche weiteren Sanktionsmöglich¬keiten in Betracht? Wie unterscheiden sich hierbei die Rechtsfolgen bei Arbeitnehmern und Beamten?
Werfen Sie einen Tag lang einen intensiven Blick in das spannende Themenfeld des Haftungs- und Sanktionsrechts!
Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie nicht nur, auf welche Fallstricke beim Schadenersatzrecht zu achten ist. Sie erlernen auch, welche arbeitsrechtlichen Instrumente (insb. Abmahnung und Kündigung) in Betracht kommen. Zudem werden die Grundzüge des Disziplinarverfahrens im Rahmen von Beamtenverhältnissen besprochen.
Seminarinhalte:
- Beamtenhaftung bei Dienstpflichtverletzung
- Disziplinarrechtliche Optionen gegenüber Beamten
- Haftungsprivilegierung von Arbeitnehmern
- Arbeitsrechtliche Sanktionsmöglichkeiten: insb. Abmahnung und Kündigung
- Ansprüche der Beschäftigten gegenüber Ihrer Anstellungskörperschaft auf Haftungsfreistellung gegenüber Dritten bzw. Arbeitskollegen
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Prof. Dr. Thomas Riehl | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |