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Online-KAV-Praxisseminar: Aktuelle Rechtsprechung im Arbeits- und Tarifrecht 2024



Arbeits- und Tarifrecht wird weitgehend durch zahlreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte geprägt.

Dieses Praxisseminar des KAV NW leistet – mit jährlich komplett neuen Entscheidungen – einen stetigen Überblick über die für die arbeitsrechtliche Praxis wesentlichen Entwicklungen in der Rechtsprechung, damit Sie diese Kenntnisse zum Wohle Ihrer Verwaltungen und Unternehmen erfolgreich anwenden können. Denn sowohl unter betriebswirtschaftlichen als auch sozialen Gesichtspunkten ist es für Arbeitgeber notwendig, arbeits- und tarifrechtlich richtig zu agieren. Nur so können anstehende Probleme auf der Grundlage eines aktuellen Rechts- und Führungswissens effektiv zum Wohle aller Beteiligten gelöst werden.

In dem Seminar werden durch die in der Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrenen Referenten praxisnah und verständlich die wesentlichen aktuellen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen dargestellt und es wird erklärt, wie und mit welchen Instrumentarien in zulässiger, effektiver Weise auf arbeits- und tarifrechtliche Probleme – erfolgreich – reagiert und vor allem auch arbeitgeberseits agiert werden kann.

Besprochen werden, an der Systematik des TVöD angelehnt, insbesondere die Themen Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen, Urlaubsrecht sowie Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Außerdem wird die maßgebliche Rechtsprechung zu den Themen Grundrechte, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, AGG sowie Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht behandelt.

Mitglieder des KAV erhalten 10 % Nachlass auf den Seminarpreis, wenn Sie die Mitgliedschaft bei der Anmeldung angeben.

ENTGELT

200,00 Euro
REFERENT*IN

Torsten Herbert
Dr. Saskia Wolf
SEMINAR-ORT

Online Seminar
MELDETERMIN*

12.09.2024
TERMIN

26.09.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.