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Online-Seminar: Mehrarbeit und Überstunden im TVöD Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
Zielgruppe:
Personalverantwortliche, Mitarbeiter*innen von Personalbereichen sowie Beschäftigte, die Dienstpläne erstellen.
Im TVöD und TV-L ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Leistung von Wechselschicht- oder Schichtarbeit Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht, seit den Entscheidungen des BAG aus den Jahren 2013 und 2017 in ständiger Diskussion. Mit der Entscheidung vom 23.3.2017 (BAG, Urteil v. 23.3.2017 6 AZR 161/16) zum Anspruch auf Überstundenzuschläge für sogenannte "ungeplante Überstunden" hatte das BAG Teilzeitkräften in Wechselschicht-/Schichtarbeit Überstundenzuschläge bei Überschreiten der im Schichtplanturnus geschuldeten Arbeitszeit zugesprochen.
Seit den Entscheidungen des BAG aus den Jahren 2013 und 2017 (25.4.2013 6 AZR 800/11 und 23.3.2017 6 AZR 161/16) ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei Leistung von Wechselschicht- oder Schichtarbeit Anspruch auf Überstunden-zuschläge besteht, in ständiger Diskussion. Das BAG hatte zuletzt auch Teilzeitkräften für sogenannte "ungeplante Überstunden bei Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit, Überstundenzuschläge zugesprochen. Nun hat das BAG am 15. Oktober 2021 in der Entscheidung 6 AZR 253/19 seine Rechtsprechung hierzu grundlegend geändert und einerseits für Klarheit aber auch für Überraschungen gesorgt. In diesem Seminar erläutert der erfahrene ehemalige Referent des kommunalen Arbeitgeberverbandes NW die neue Rechtsprechung und ihre Auswirkung auf die Praxis an Hand leicht verständlicher Beispiele.
Es wird ausführlich erklärt, wann es sich um tarifliche Überstunden handelt und was man unter Mehrarbeit versteht, ob man Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichten kann und wann auch Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge haben.
In diesem Seminar
erhalten Sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu dem Begriff der Überstunde,
lernen Sie den Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden kennen,
werden alle Voraussetzungen, die der TVöD für das Vorliegen von Überstunden normiert, leicht und verständlich erläutert,
stellen wir vor, wann auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf Überstundenzuschläge haben,
erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen, die sich aus der neuen Rechtsprechung ergeben.
ENTGELT 80,00 Euro | REFERENT*IN Dirk Brand | SEMINAR-ORT Online Seminar |