| 17110127 | DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT |
KAV-Praxis-Seminar Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Wann endet im Arbeitsverhältnis harmloser Spaß und wo beginnt sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und seit einigen Jahren u.a. aufgrund der MeToo-Bewegung in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich um ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten. Es wird oft mit physischer Gewalt gleichgesetzt, beginnt aber bereits subtiler bei verbalen oder sogar nonverbalen sexuellen Anzüglichkeiten. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung beeinträchtigt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das Betriebsklima und verletzt erheblich die Würde von Beschäftigten. Sie ist immer verboten. Der gesetzliche Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht damit deutlich über den (derzeitigen) strafrechtlichen Schutz hinaus.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie Arbeitgeber mit diesen sensiblen Fragestellungen in arbeitsrechtlicher Hinsicht umgehen sollen oder gar müssen und welche Handlungsmöglichkeiten sich für sie bieten.
Hierbei nehmen die Personalverantwortlichen eine zentrale Rolle zum Schutz der betroffenen Beschäftigten ein. Die verlässliche Aufklärung von sexualisierten Vorfällen ist dabei von essenzieller Bedeutung, unabhängig davon, ob Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zum Umgang mit sexuell-belästigenden Verhaltensweisen bestehen.
Dieses Fachseminar vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung den sicheren Umgang mit Grenzverletzungen und die rechtlichen Grundlagen mit den daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung, Umsetzung, und Versetzung bis hin zur Kündigung.
Schaffen Sie durch professionellen Umgang mit Grenzverletzungen ein Arbeitsumfeld, in dem Respekt und Wertschätzung ernst genommen werden.
Inhalte:
I. Sexuelle Belästigung
- Begriffsbestimmung sexuelle Belästigung und Abgrenzung
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und aktuelle Urteile der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung
II. Betrieblicher Handlungsrahmen und Mitbestimmung
III. Maßnahmen nach dem AGG
1. Abmahnung
2. Umsetzung
3. Versetzung
4. Kündigung
IV. Vorgehen bei dem Verdacht der sexuellen Belästigung
1.Anzeigen
2.Ermittlung des Sachverhalts
3.Beteiligung Gremien
4.Frist des § 626 Abs. 2 BGB
V.Checkliste
Zielgruppe:
Personalverantwortliche, Führungskräfte und Teamleiter
| ENTGELT 200,00 Euro | REFERENT*IN Nina Brandi | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |