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KAV-Praxis-Seminar – Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Wann endet im Arbeitsverhältnis harmloser Spaß und wo beginnt sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und seit einigen Jahren u.a. aufgrund der MeToo-Bewegung in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.

Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich um ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten. Es wird oft mit physischer Gewalt gleichgesetzt, beginnt aber bereits subtiler bei verbalen oder sogar nonverbalen sexuellen Anzüglichkeiten. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung beeinträchtigt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das Betriebsklima und verletzt erheblich die Würde von Beschäftigten. Sie ist immer verboten. Der gesetzliche Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht damit deutlich über den (derzeitigen) strafrechtlichen Schutz hinaus.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie Arbeitgeber mit diesen sensiblen Fragestellungen in arbeitsrechtlicher Hinsicht umgehen sollen oder gar müssen und welche Handlungsmöglichkeiten sich für sie bieten.

Hierbei nehmen die Personalverantwortlichen eine zentrale Rolle zum Schutz der betroffenen Beschäftigten ein. Die verlässliche Aufklärung von sexualisierten Vorfällen ist dabei von essenzieller Bedeutung, unabhängig davon, ob Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zum Umgang mit sexuell-belästigenden Verhaltensweisen bestehen.

Dieses Fachseminar vermittelt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung den sicheren Umgang mit Grenzverletzungen und die rechtlichen Grundlagen mit den daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnung, Umsetzung, und Versetzung bis hin zur Kündigung.
Schaffen Sie durch professionellen Umgang mit Grenzverletzungen ein Arbeitsumfeld, in dem Respekt und Wertschätzung ernst genommen werden.


Inhalte:

I. Sexuelle Belästigung
- Begriffsbestimmung sexuelle Belästigung und Abgrenzung
- Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und aktuelle Urteile der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung

II. Betrieblicher Handlungsrahmen und Mitbestimmung

III. Maßnahmen nach dem AGG
1. Abmahnung
2. Umsetzung
3. Versetzung
4. Kündigung

IV. Vorgehen bei dem Verdacht der sexuellen Belästigung
1.Anzeigen
2.Ermittlung des Sachverhalts
3.Beteiligung Gremien
4.Frist des § 626 Abs. 2 BGB

V.Checkliste


Zielgruppe:
Personalverantwortliche, Führungskräfte und Teamleiter

ENTGELT

200,00 Euro
REFERENT*IN

Nina Brandi
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

04.05.2027
TERMIN

24.06.2027
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.