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Online-Seminar: Abgrenzung von Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im TVöD. Wann ist Rufbereitschaft zu bezahlen? Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und die Auswirkungen in der Praxis
Die Bezahlung der Arbeitnehmer, die sich in ihrem Beruf für Einsätze bereithalten müssen ist häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 09.03.2021 mit der Frage beschäftigt, ob Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. In diesem Webinar erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die neue Rechtsprechung und lernen die Sonderformen der Arbeit des TVöD Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von einander abzugrenzen. Ausführliche Beispiele veranschaulichen die Rechtslage.
In diesem Seminar
erhalten Sie einen Überblick über den Unterschied zwischen Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft,
stellen wir Beispiel vor, die eine Abgrenzung dieser Arbeitsbereitschaften erleichtern,
lernen Sie die unterschiedlichen Bezahlungsregelungen des TVöD für diese Sonderformen der Arbeit kennen,
werden die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 09.03.2021 - C-580/19 und C-344/19 auf die Bezahlung von Rufbereitschaft leicht verständlich erläutert
Zielgruppe:
Personalverantwortliche und Mitarbeiter*innen von Personalbereichen.
ENTGELT 80,00 Euro | REFERENT*IN Dirk Brand | SEMINAR-ORT Online Seminar |