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Online-Seminar: Abgrenzung von Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im TVöD. Wann ist Rufbereitschaft zu bezahlen? Aktuelle Rechtsprechung des EuGH und die Auswirkungen in der Praxis

Die Bezahlung der Arbeitnehmer, die sich in ihrem Beruf für Einsätze bereithalten müssen ist häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 09.03.2021 mit der Frage beschäftigt, ob Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. In diesem Webinar erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die neue Rechtsprechung und lernen die Sonderformen der Arbeit des TVöD „Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft“ von einander abzugrenzen. Ausführliche Beispiele veranschaulichen die Rechtslage.


In diesem Seminar

• erhalten Sie einen Überblick über den Unterschied zwischen Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft,

• stellen wir Beispiel vor, die eine Abgrenzung dieser „Arbeitsbereitschaften“ erleichtern,

• lernen Sie die unterschiedlichen Bezahlungsregelungen des TVöD für diese Sonderformen der Arbeit kennen,

• werden die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 09.03.2021 - C-580/19 und C-344/19 auf die Bezahlung von Rufbereitschaft leicht verständlich erläutert


Zielgruppe:

Personalverantwortliche und Mitarbeiter*innen von Personalbereichen.

ENTGELT

80,00 Euro
REFERENT*IN

Dirk Brand
SEMINAR-ORT

Online Seminar
MELDETERMIN*

20.02.2025
TERMIN

20.03.2025
14:00 - 15:30 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.