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KAV-Online-Praxisseminar: Umgang mit kranken Mitarbeitenden


Zielgruppe: Führungskräfte, Personaler und BEM-Beauftragte

Jeder kann ab und zu krank sein. Bei manchen Beschäftigten häufen sich allerdings die Fehlzeiten und das bedeutet neben der Entgeltfortzahlung/Krankengeldzahlung ohne Gegenleistung oftmals auch, dass betriebliche Abläufe nicht unerheblich gestört werden. Diese für den Betriebsablauf negativen Folgen strategisch und operativ möglichst gering zu halten, muss das Ziel jeder Personalverwaltung sein.

Vor diesem Hintergrund gilt es, jeweils mit den Erkrankten im rechtlich zulässigen Rahmen (etwa über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement- BEM) in den Dialog zu treten und auf der Basis eines bereits vorhandenen betrieblichen Konzepts bestehende Störungsquellen zu beseitigen oder – besser noch – präventiv erst gar nicht entstehen zu lassen!

Mit Blick auf die demografische Entwicklung und damit einhergehende Überalterung auch der Belegschaften im öffentlichen Dienst wird sich diese Problematik in der Zukunft verstärkt ergeben. Hierauf müssen sich öffentliche Arbeitgeber einstellen.

In diesem Exklusiv-Seminar des KAV NW vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie
- in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf
Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können,
- erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur
Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können,
- in unvermeidbaren Fällen bei einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung
agieren müssen,
- in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und
- schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.

Das Seminar ist anschaulich und praxisgerecht aufgebaut.

Der erfahrene KAV-Dozenten bringt aus der Rechtsvertretungs- und Personalpraxis des Verbandes viele Beispiele ein und erläutert Ihnen die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte. Der Dozent weiß, worauf es in diesen Fällen ankommt und was Sie unbedingt beachten müssen. Nutzen Sie die praxisnahen Tipps und setzen Sie die vorhandenen tarifvertraglichen und arbeitsrechtlichen Instrumentarien rechtssicher ein!

Inhalte:

- Was ist Krankheit und welche Auswirkungen hat sie auf die Personalpraxis des Arbeitgebers?
- Welchen Beweiswert haben AU-Bescheinigungen und wie können sie erschüttert werden?
- Wie kann der Arbeitgeber ein Eingliederungsmanagement (BEM) rechtssicher vorbereiten,
ein- und durchführen?
- Was ist bei einer krankheitsbedingten (Änderungs-)Kündigung zu tun?
Welche Fallgruppen und welche jeweiligen Erfordernisse gilt es zu beachten?
- Welche anderen Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden, und welche Handlungsansätze
ergeben sich aus dem Gesetz bzw. Tarifvertrag?
- Wie und wobei ist die Personalvertretung nach „neuem Recht“ im Umgang mit kranken
Beschäftigten „zu beteiligen“?

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Ass. Jur. Christian Bülow
SEMINAR-ORT

Online Seminar