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Entgelt und Stufenaufstieg

Der Themenkomplex Entgelt beinhaltet weit mehr als die Bestimmung der richtigen Eingruppierung. So muss bereits bei der Einstellung im Rahmen der Eingruppierung geklärt werden, ob eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt und welche Auswirkungen sich daraus auf die Stufenzuordnung ergeben.

Im Rahmen des Seminars wird die Entgeltstruktur einschließlich der Stufenlaufzeit ausführlich besprochen. Neben der Stufenzuordnung werden Unterbrechungstatbestände (z. B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Sonderurlaub, Elternzeit, Quarantäne) an Hand von Beispielen veranschaulicht.

Daneben werfen die unständigen Entgeltbestandteile, insbesondere die Zeitzuschläge und die Abgrenzung zwischen Mehrarbeit und Überstunden immer wieder Fragen auf. Die Zeitzuschläge bilden eine eigene Systematik. In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, was Mehrarbeit und Überstundenarbeit bedeutet. Hierzu erging im Jahr 2021 ein wegweisendes BAG-Urteil. In diesem Zusammenhang wird die Frage diskutiert, ob Teilzeitkräften ein Anspruch auf Überstundenzuschläge eingeräumt werden kann, sofern wegen der Anordnung von Mehrarbeit die individuelle Arbeitszeit zwar überschritten, aber noch nicht die wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht wird.

Die Grundsätze zur Höhergruppierung runden das Kompaktseminar ab.

Neben erfahrenen Praktikern wendet sich das Seminar auch an Beschäftigte, die noch keine bzw. wenig Kenntnisse in den Bereichen Entgelt und Zuschläge vorweisen können.

Seminarschwerpunkte:
• Allgemeines zur Entgeltstruktur des TVöD
• Grundsätze der Eingruppierung (Überblick)
• Möglichkeiten der Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
• Stufenaufstieg, Unterbrechungen der Stufenlaufzeit
• Ständige Entgeltbestandteile (z. B. Kinderzulage, Strukturausgleich, Funktionszulagen)
• Abgrenzung zwischen Mehrarbeit und Überstunden
• Zeitzuschläge nach § 8 TVöD
• Umwandlung von Zeitzuschlägen in Freizeit
• Grundsätze zur Höhergruppierung einschließlich Sozial- und Erziehungsdienst

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Markus Bergauer
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

03.08.2026
TERMIN

01.09.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.