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Entgelt und Stufenaufstieg
Der Themenkomplex Entgelt beinhaltet weit mehr als die Bestimmung der richtigen Eingruppierung. So muss bereits bei der Einstellung im Rahmen der Eingruppierung geklärt werden, ob eine einschlägige Berufserfahrung vorliegt und welche Auswirkungen sich daraus auf die Stufenzuordnung ergeben.
Im Rahmen des Seminars wird die Entgeltstruktur einschließlich der Stufenlaufzeit ausführlich besprochen. Neben der Stufenzuordnung werden Unterbrechungstatbestände (z. B. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Sonderurlaub, Elternzeit, Quarantäne) an Hand von Beispielen veranschaulicht.
Daneben werfen die unständigen Entgeltbestandteile, insbesondere die Zeitzuschläge und die Abgrenzung zwischen Mehrarbeit und Überstunden immer wieder Fragen auf. Die Zeitzuschläge bilden eine eigene Systematik. In diesem Zusammenhang stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, was Mehrarbeit und Überstundenarbeit bedeutet. Hierzu erging im Jahr 2021 ein wegweisendes BAG-Urteil. In diesem Zusammenhang wird die Frage diskutiert, ob Teilzeitkräften ein Anspruch auf Überstundenzuschläge eingeräumt werden kann, sofern wegen der Anordnung von Mehrarbeit die individuelle Arbeitszeit zwar überschritten, aber noch nicht die wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht wird.
Die Grundsätze zur Höhergruppierung runden das Kompaktseminar ab.
Neben erfahrenen Praktikern wendet sich das Seminar auch an Beschäftigte, die noch keine bzw. wenig Kenntnisse in den Bereichen Entgelt und Zuschläge vorweisen können.
Seminarschwerpunkte:
Allgemeines zur Entgeltstruktur des TVöD
Grundsätze der Eingruppierung (Überblick)
Möglichkeiten der Stufenzuordnung bei einschlägiger Berufserfahrung
Stufenaufstieg, Unterbrechungen der Stufenlaufzeit
Ständige Entgeltbestandteile (z. B. Kinderzulage, Strukturausgleich, Funktionszulagen)
Abgrenzung zwischen Mehrarbeit und Überstunden
Zeitzuschläge nach § 8 TVöD
Umwandlung von Zeitzuschlägen in Freizeit
Grundsätze zur Höhergruppierung einschließlich Sozial- und Erziehungsdienst
ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Markus Bergauer | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |