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Mutterschutz und Elternzeit
Das zum 01.01.2018 novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG) bildet das Kernstück des Mutterschutzrechts. Es dient dem Gesundheitsschutz der erwerbstätigen Mutter und ihres Kindes. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen dadurch verhindert werden. Am 01.06.2025 trat erneut eine weitreichende Reform beim Mutterschutz in Kraft.
Ergänzend dazu ermöglicht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beiden Elternteilen die Betreuung und Kindererziehung in den ersten Lebensjahren. Die Inanspruchnahme der Elternzeit wurde bei der letzten Reform zum 01.09.2021 flexibler ausgestaltet. Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Zeitraums wie auch für die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit.
Im Rahmen der Veranstaltung werden folgende Seminarschwerpunkte praxisgerecht erläutert:
Berechtigter Personenkreis
Mitteilungspflichten der Schwangeren
Beschäftigungsverbote
Gefährdungsbeurteilung
Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Erstattung von Arbeitgeberleistungen durch das Ausgleichsverfahren (Umlage 2)
Dauer der Elternzeit und Gestaltungsmöglichkeiten; Elternzeit für mehrere Kinder
Aufteilung der Elternzeit in mehrere Abschnitte
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Besonderer Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit; Ausnahmen
Auswirkungen von Mutterschutz und Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis, insbesondere Stufenlaufzeit, Urlaubsanspruch und Urlaubsübertragung.
ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Markus Bergauer | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |