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Mutterschutz und Elternzeit

Das zum 01.01.2018 novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG) bildet das Kernstück des Mutterschutzrechts. Es dient dem Gesundheitsschutz der erwerbstätigen Mutter und ihres Kindes. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit sollen dadurch verhindert werden. Am 01.06.2025 trat erneut eine weitreichende Reform beim Mutterschutz in Kraft.

Ergänzend dazu ermöglicht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beiden Elternteilen die Betreuung und Kindererziehung in den ersten Lebensjahren. Die Inanspruchnahme der Elternzeit wurde bei der letzten Reform zum 01.09.2021 flexibler ausgestaltet. Dies gilt insbesondere für die Festlegung des Zeitraums wie auch für die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit.

Im Rahmen der Veranstaltung werden folgende Seminarschwerpunkte praxisgerecht erläutert:

• Berechtigter Personenkreis
• Mitteilungspflichten der Schwangeren
• Beschäftigungsverbote
• Gefährdungsbeurteilung
• Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Erstattung von Arbeitgeberleistungen durch das Ausgleichsverfahren (Umlage 2)
• Dauer der Elternzeit und Gestaltungsmöglichkeiten; Elternzeit für mehrere Kinder
• Aufteilung der Elternzeit in mehrere Abschnitte
• Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes
• Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
• Besonderer Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit; Ausnahmen
• Auswirkungen von Mutterschutz und Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis, insbesondere Stufenlaufzeit, Urlaubsanspruch und Urlaubsübertragung.

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Markus Bergauer
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

01.09.2026
TERMIN

01.10.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.