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Zeitzuschläge, Rufbereitschaft im TVöD

Das Thema der Zeitzuschläge wirft immer wieder Rechtsfragen auf.
Neben der Problematik, welche Kombination der unterschiedlichen Zeitzuschläge bei der Arbeit zu ungünstigen Zeiten zulässig ist, wird auch ausführlich auf das Arbeitszeitgesetz eingegangen (Ersatzruhetag etc.).
Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen zur täglichen Höchstarbeitszeit sowie
zur Ruhezeit und den Ruhepausen. In der Praxis wird flächendeckend gegen diesen Bereich des Arbeitnehmerschutzes verstoßen, was für den Arbeitgeber Schadensersatzansprüche hervorrufen kann. Im Rahmen des Seminars wird ausführlich auf diesen Problemkreis eingegangen.
Gleichzeitig werden Lösungsmöglichkeiten im Rahmen abzuschließender Dienstvereinbarungen aufgezeigt, um die gesetzlichen Verpflichtungen aus Arbeitgebersicht einzuhalten.

Ein weiterer Seminarschwerpunkt bildet das Thema Rufbereitschaft. Es werden die Grundsätze zur Rufbereitschaft einschließlich der Arbeitsleitung sowie die Berechnung der Rufbereitschaftsentgelte vermittelt.

Die Rufbereitschaft wird oftmals in Kombination mit dem Winterdienst ausgeübt. In diesem Praktikerseminar werden deshalb auch Grundsätze zum Weckdienst, der Wetterschau sowie dem kurzfristigen Ansagen bzw. Absagen der Einsatzbereitschaft vermittelt.

Seminarinhalte:

-? Allgemeines zu den Sonderformen der Arbeit
-? Zeitzuschläge einschließlich Überstundenbegriff und Mehrarbeit
-? Rufbereitschaftspauschale, stundenweise Rufbereitschaft
-? Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft
-? Berechnung des Entgelts in der Rufbereitschaft einschl. Arbeitsleistung
-? Organisation des Winterdienstes

Zielgruppe:
Personalamtsleiter, Personalsachbearbeiter, Bauhofleiter

Mitzubringende Unterlagen:
TVöD, Arbeitsgesetz

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Markus Bergauer
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

02.09.2025
TERMIN

02.10.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.