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Zeitzuschläge, Rufbereitschaft im TVöD
Das Thema der Zeitzuschläge wirft immer wieder Rechtsfragen auf.
Neben der Problematik, welche Kombination der unterschiedlichen Zeitzuschläge bei der Arbeit zu ungünstigen Zeiten zulässig ist, wird auch ausführlich auf das Arbeitszeitgesetz eingegangen (Ersatzruhetag etc.).
Das Arbeitszeitgesetz beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen zur täglichen Höchstarbeitszeit sowie
zur Ruhezeit und den Ruhepausen. In der Praxis wird flächendeckend gegen diesen Bereich des Arbeitnehmerschutzes verstoßen, was für den Arbeitgeber Schadensersatzansprüche hervorrufen kann. Im Rahmen des Seminars wird ausführlich auf diesen Problemkreis eingegangen.
Gleichzeitig werden Lösungsmöglichkeiten im Rahmen abzuschließender Dienstvereinbarungen aufgezeigt, um die gesetzlichen Verpflichtungen aus Arbeitgebersicht einzuhalten.
Ein weiterer Seminarschwerpunkt bildet das Thema Rufbereitschaft. Es werden die Grundsätze zur Rufbereitschaft einschließlich der Arbeitsleitung sowie die Berechnung der Rufbereitschaftsentgelte vermittelt.
Die Rufbereitschaft wird oftmals in Kombination mit dem Winterdienst ausgeübt. In diesem Praktikerseminar werden deshalb auch Grundsätze zum Weckdienst, der Wetterschau sowie dem kurzfristigen Ansagen bzw. Absagen der Einsatzbereitschaft vermittelt.
Seminarinhalte:
-? Allgemeines zu den Sonderformen der Arbeit
-? Zeitzuschläge einschließlich Überstundenbegriff und Mehrarbeit
-? Rufbereitschaftspauschale, stundenweise Rufbereitschaft
-? Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft
-? Berechnung des Entgelts in der Rufbereitschaft einschl. Arbeitsleistung
-? Organisation des Winterdienstes
Zielgruppe:
Personalamtsleiter, Personalsachbearbeiter, Bauhofleiter
Mitzubringende Unterlagen:
TVöD, Arbeitsgesetz
ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Markus Bergauer | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |