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Online-Seminar: Das neue Arbeitszeitgesetz - die aktuelle Rechtslage im Überblick. Arbeitszeiterfassung verpflichtend für alle Unternehmen. Worauf müssen Sie sich einstellen?
Seminarbeschreibung
Inhalt: Nachdem bereits der EuGH und ihm folgend das BAG (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) den Arbeitgebern die Pflicht auferlegt haben, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, liegt nun ein Referentenentwurf (RefE) aus dem BMAS vor. Mit der Neufassung des Arbeitszeitgesetzes soll diese Pflicht konkretisiert und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellt sich die Frage, inwiefern sie diese Anforderungen zu erfüllen haben und wie eine Arbeitszeiterfassung konkret zu erfolgen hat.
Der erfahrene Praktiker und ehemalige Referent des Kommunalen Arbeitgeberverbandes NW stellt Ihnen die o.a. Urteile des EUGH und BAG ausführlich vor und erläutert welche Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu beachten sind und welcher Rechtsrahmen dabei gilt. Ein ausführlicher Überblick über die Frage, was alles als Arbeitszeit zählt und damit von der Erfassungspflicht betroffen ist sowie ein vorsichtiger Ausblick auf das sich derzeit noch im Entwurf befindende neue Arbeitszeitgesetz ist genauso Inhalt wie auch ein Muster für eine Arbeitszeiterfassung als mögliche Übergangslösung.
Agenda:
Ausgangssituation
Was gehört zur Arbeitszeit?
Rechtsgrundlagen
Arbeitszeit
Arbeitsentgelt
Rüstzeiten
Mehrarbeit
Überstunden
Sonn- und Feiertagsarbeit
Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit
Ruhezeit
Ruhepausen
Arbeitszeiterfassung
Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14.05.2019
Arbeitszeiterfassung nach bisheriger Rechtslage
BAG-Grundsatzurteil vom 13. September 2022
Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (Referentenentwurf)
ENTGELT 120,00 Euro | REFERENT*IN Dirk Brand | SEMINAR-ORT Online Seminar |