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Online-Seminar: „Das neue Arbeitszeitgesetz - die aktuelle Rechtslage im Überblick. Arbeitszeiterfassung verpflichtend für alle Unternehmen. Worauf müssen Sie sich einstellen?“


Seminarbeschreibung
Inhalt: Nachdem bereits der EuGH und ihm folgend das BAG (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) den Arbeitgebern die Pflicht auferlegt haben, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, liegt nun ein Referentenentwurf (RefE) aus dem BMAS vor. Mit der Neufassung des Arbeitszeitgesetzes soll diese Pflicht konkretisiert und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Für viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stellt sich die Frage, inwiefern sie diese Anforderungen zu erfüllen haben und wie eine Arbeitszeiterfassung konkret zu erfolgen hat.
Der erfahrene Praktiker und ehemalige Referent des Kommunalen Arbeitgeberverbandes NW stellt Ihnen die o.a. Urteile des EUGH und BAG ausführlich vor und erläutert welche Anforderungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu beachten sind und welcher Rechtsrahmen dabei gilt. Ein ausführlicher Überblick über die Frage, was alles als Arbeitszeit zählt und damit von der Erfassungspflicht betroffen ist sowie ein vorsichtiger Ausblick auf das sich derzeit noch im Entwurf befindende neue Arbeitszeitgesetz ist genauso Inhalt wie auch ein Muster für eine Arbeitszeiterfassung als mögliche Übergangslösung.
Agenda:

Ausgangssituation

Was gehört zur Arbeitszeit?
•Rechtsgrundlagen
•Arbeitszeit
•Arbeitsentgelt
•„Rüstzeiten“
•Mehrarbeit
•Überstunden
•Sonn- und Feiertagsarbeit

Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
•Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit
•Ruhezeit
•Ruhepausen

Arbeitszeiterfassung
•„Stechuhr-Urteil“ des EuGH vom 14.05.2019
•Arbeitszeiterfassung nach bisheriger Rechtslage
•BAG-Grundsatzurteil vom 13. September 2022

Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (Referentenentwurf)

ENTGELT

120,00 Euro
REFERENT*IN

Dirk Brand
SEMINAR-ORT

Online Seminar
MELDETERMIN*

05.11.2024
TERMIN

19.11.2024
09:00 - 12:30 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.