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Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW) - Grundlagen- und Einführungsseminar für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung
Der Personalrat ist die gewählte Interessenvertretung aller Beschäftigten, die Personalvertretung dient somit dem allgemeinen Schutz unabhängig von besonderen Lebenslagen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung eines besonderen Teils aller Beschäftigten, die aufgrund der Art und Schwere einer Behinderung als schwerbehinderte Menschen gelten und deswegen ergänzend einer besonderen Aufmerksamkeit und Berücksichtigung ihrer besonderen Lebensumstände bedürfen, die über die allgemeinen Schutzfunktionen der Personalvertretung hinaus gehen.
Sowohl das Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe
von Menschen mit Behinderungen SGB IX) als auch das Personalvertretungsrecht (Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NW)) sehen eine enge Zusammenarbeit dieser beiden gewählten Gremien zum Wohle aller und der schwerbehinderten Beschäftigten vor.
So hat die Schwerbehindertenvertretung Teilnahme- und Rederechte bei Personalratssitzungen, Vierteljahresgesprächen und Personalversammlungen, sie nimmt bei Vorstellungsgesprächen und zu anderen Anlässen teil und ist vom Arbeitgeber in vielen Angelegenheiten ähnlich wie der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte separat zu beteiligen.
Die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erhalten in diesem Basisseminar das nötige Wissen oder auch eine Auffrischung, das erforderlich ist, um auf aktuellem Kenntnisstand erfolgreich mit dem Personalrat zusammenarbeiten zu können, d. h. mit zu diskutieren und ggf. mit zu entscheiden.
Die Informations- und Beteiligungsrechte des Personalrats werden in den Grundzügen behandelt und die Fragen und Beispiele der Teilnehmenden besprochen.
Im Einzelnen geht es um folgende Themen:
Rolle und Selbstverständnis des Personalrates; vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat, Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalrat; Informationsrechte
Die Beteiligungsrechte im Überblick:
bei personellen Maßnahmen
bei Abmahnung und Kündigung
bei sozialen Maßnahmen
bei technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Rationalisierung
bei vielen sonstigen Maßnahmen
Initiativen, Antrags- und Vorschlagsrechte des Personalrats
Worin besteht die Rolle der vorsitzenden Person? Nach welchen Regeln läuft es in der Personalratssitzung?
Welche Besonderheiten sind in der Personalratstätigkeit in Bezug auf die schwerbehinderten Beschäftigten zu beachten?
Welche besondere Stellung hat die Schwerbehindertenvertretung? Worin bestehen in dieser Kooperation ihre Aufgaben und welche besonderen Rechte stehen ihr zu?
Zielgruppe:
Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, Personalratsmitglieder und Beschäftigte, die sich für die Mitarbeit in der Schwerbehinderten- oder Personalvertretung interessieren
| ENTGELT 280,00 Euro | REFERENT*IN Rolf Georg Koch | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |