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KAV-Online-Praxisseminar:Die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten nach dem LGG NRW



Durch die LGG-Novelle 2016 ist die Position der Gleichstellungsbeauftragten in NRW nicht zuletzt durch
die Rechtsfolge der Rechtswidrigkeit von Maßnahmen, bei denen diese nicht oder nicht ordnungsgemäß
beteiligt wurde und die Möglichkeit der Rechtswegbeschreitung („Klagerecht“) zur Arbeits- und Kostenlast
der Dienststelle, erheblich gestärkt worden. In diesem neuen Kurz-Webinar zeigt der erfahrene Dozent und Autor des
neuen LGG NRW- (Praxis-) Kommentars bei Wolters Kluwer wesentliche Aspekte der Beteiligungsrechte, des vorgesehenen Beteiligungs-
verfahrens samt sich ggf. anschließenden Widerspruchs- und Anrufungsverfahren sowie der Klagemöglichkeit der Gleichstellungs-
beauftragten auf. Praxistipps zum Kontext der Beteiligung der Interressenvertretungen (Personalrat, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Integrationsamt) machen
das Webinar nicht nur für Gleichstellungsbeauftragte und Personaler, sondern auch für jegliche Führungskräfte interessant. Denn falsche oder verschleppte LGG- Verfahren haben nicht
unerhebliche Auswirkung auf den Vollzug beabsichtigter Maßnahmen!

ENTGELT

80,00 Euro
REFERENT*IN

Ass. Jur. Christian Bülow
SEMINAR-ORT

Online Seminar