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Haushaltsrecht nach NKF NRW für Mandatsträger
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitglieder der Vertretungsorgane (Rat, Kreistag, Landesversammlung, Ausschüsse usw.), die sich für die jährlichen Haushaltsberatungen und Beschlüsse der Jahresabschlüsse mit den Grundlagen des Haushaltsrechts gemäß dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) in NRW vertraut machen möchten.
Ziele/Inhalte:
1. Definition der öffentlichen Finanzwirtschaft
2. Umstellung auf NKF (von der Kameralistik zur kommunalen Doppik)
3. 3-Komponenten-System (Bilanz; Finanzplan bzw. Finanzrechnung; Ergebnisplan bzw. Ergebnisrechnung)
4. Grundsatz des Haushaltsausgleichs
5. Ausgewählte Haushaltsgrundsätze
Der Referent ist ebenso erfahrener Kommunalpraktiker wie Hochschuldozent und steht den Teilnehmern für einen angeregten Erfahrungsaustausch sowie für Fragen zur aktuellen Entwicklung des Haushaltsrechts zur Verfügung.
ENTGELT 100,00 Euro | REFERENT*IN Christian Brockhaus | SEMINAR-ORT Online Seminar |