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Kommunalfinanzierung und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 in NRW

Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Verwaltung und die Erfüllung kommunaler Aufgaben. Mit dem neuen Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) in Nordrhein-Westfalen treten wieder zahlreiche Änderungen in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und Finanzplanungen haben können.
In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah und verständlich, welche Neuerungen das GFG 2025 mit sich bringt und wie die neuen Regelungen angewendet werden.

Wir zeigen Ihnen, sich Kommunen in NRW finanzieren und was das GFG 2025 beinhaltet.


Inhalt des Seminars:

• Einführung in die Kommunalfinanzierung: Grundlagen und zentrale Begriffe der kommunalen Finanzen.
• GFG 2025 im Detail: Die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Zuweisungen und finanzielle Ausstattung der Gemeinden.
• Finanzplanung und Steuerkraftmesszahl: Wie das GFG 2025 die Steuerkraftmesszahlen neu berechnet und was das für Ihre Kommune bedeutet.
• Fallbeispiele: Was bedeuten die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis?

Nach dem Seminar kennen Sie die wesentlichen Neuerungen des GFG 2025 und sind in der Lage, die Auswirkungen auf Ihre Kommune zu analysieren und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen.


Zielgruppe:

Mitarbeitende in der kommunalen Finanzverwaltung (Kämmereien / Buchhaltungen etc.), die mit der Haushaltsplanung und der Umsetzung des Gemeindefinanzierungsgesetzes betraut sind.


Melden Sie sich jetzt an und machen Sie sich und Ihre Kommune fit für die Zukunft – mit der Umsetzung des GFG 2025!

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Thomas Reimer
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

10.10.2025
TERMIN

10.11.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.