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Online-Seminar: Basiswissen für Aufsichtsratsmitglieder in kommunalen Unternehmen: Betriebswirtschaftliche Grundlagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen. Sachkundenachweis gem. § 113 Absatz 6 GO NRW


Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde „in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist“ (vgl. § 113 Absatz 1 GO NRW) und an und Arbeitnehmervertreter gemäß § 108a Abs. 4 Satz 1 GO in diesen Gremien.

§ 113 GO NRW normiert, dass die „Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde … über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen … und sich regelmäßig zur Wahrnehmung dieser Aufgaben fortzubilden“ haben.



Ziele/Inhalte:


Themenschwerpunkte:

1. Rechtliche Grundlagen des kommunalen Beteiligungsmanagements

a. Kommunale Selbstverwaltung und Organisationshoheit
b. Überblick über den rechtlichen Rahmen


2. Systeme der Rechnungslegung
a. Rechengrößen
i. Einzahlungen und Auszahlungen
ii. Aufwand und Ertrag
iii. Vermögen und Kapital
b. 3-Komponenten-System
i. Finanzrechnung/Kapitalflussrechnung
ii. Ergebnisrechnung/Gewinn-und-Verlustrechnung
iii. Bilanz
c. Weitere Unterlagen des Jahresabschlusses
i. Anhang
ii. Lagebericht


3. Systeme der Planung
a. Übersicht über die Haushaltsplanung in Kommune und Unternehmen/Einrichtungen
b. Planwerke
i. Wirtschaftsplan
ii. Erfolgsplan
iii. Vermögensplan


Der Referent ist erfahrener Kommunalpraktiker und Dozent an der HSPV NRW. Er steht den Teilnehmern für einen Erfahrungsaustausch sowie für Fragen zur Verfügung.

ENTGELT

100,00 Euro
REFERENT*IN

Christian Brockhaus
SEMINAR-ORT

Online Seminar
MELDETERMIN*

02.08.2024
TERMIN

02.09.2024
18:00 - 21:30 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.