26000127DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

§ 2b UStG und umsatzsteuerliches Grundwissen


Die umsatzsteuerliche Behandlung kommunaler Leistungen wird sich durch § 2b UStG grundlegend verändern. Für Städte, Gemeinden, Kreise und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts ist es daher unerlässlich, die umsatzsteuerlichen Grundlagen zu kennen und typische Sachverhalte sicher beurteilen zu können.

Das Seminar vermittelt zunächst die wesentlichen Grundlagen des Umsatzsteuerrechts. Darauf aufbauend werden die Besonderheiten des § 2b UStG erläutert und anhand praxisnaher Beispiele auf kommunale Sachverhalte angewendet.


Inhalte:

• Grundlagen des Umsatzsteuerrechts
- Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze
- Unternehmerbegriff
- Steuerbefreiungen
o Bemessungsgrundlage und Steuersätze
o Vorsteuerabzug

• Einführung in § 2b UStG
- Unternehmerische Tätigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Hoheitliche und privatrechtliche Tätigkeiten
- Wettbewerbsprüfung
- Zusammenarbeit zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

• Typische kommunale Praxisfälle
- Vermietungen und Verpachtungen
- Nutzungsüberlassungen
- Kostenerstattungen
- Gebühren, Entgelte und Zuschüsse

• Hinweise für die praktische Umsetzung im Verwaltungsalltag


Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Städten, Gemeinden, Kreisen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere aus den Bereichen Kämmerei, Steuern, Finanzen, Beteiligungsmanagement, Liegenschaften sowie Fachämtern mit umsatzsteuerlichen Berührungspunkten.


Lernziele:

Die Teilnehmenden erwerben ein sicheres Verständnis der umsatzsteuerlichen Grundsystematik und lernen, die Regelungen des § 2b UStG auf typische kommunale Sachverhalte anzuwenden. Sie erkennen umsatzsteuerliche Risiken frühzeitig und gewinnen Sicherheit bei der steuerlichen Beurteilung ihrer täglichen Praxis.

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Maren Franken
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

11.01.2027
TERMIN

01.02.2027
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.