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Einführung in das kommunale Abgabenrecht (Crashkurs)
Nutzen:
In Folge der in Art. 28 Abs. 2 GG geregelten finanziellen Eigenverantwortung (= kommunale Finanzhoheit) können die kommunalen Gebietskörperschaften Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) erheben. Die teilnehmenden Personen erhalten Kenntnisse über die allgemein geltenden Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Abgaben, insbesondere der Steuern, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
Inhalte:
Allgemeine Einführung in das kommunale Abgabenrecht (Einnahmearten, Begriff Kommunale Abgaben, Abgabenrechtliche Vorschriften)
Unterscheidung Steuern, Gebühren, Beiträge (Begriffsbestimmungen, Unterschei-dungsmerkmale, Arten)
Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
Abgabenhoheit (Gesetzgebungs-, Hebesatz-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz)
Verfahrensrecht der Abgabenordnung (insbesondere Anwendbarkeit und Auftei-lung der Abgabenordnung, Entstehen und Erlöschen eines Abgabenanspruches, Abgabenermittlungs-, Abgabenfestsetzungs- und Abgabenerhebungsverfahren, Bil-ligkeitsmaßnahmen)
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von kommunalen Abgaben, insbesondere Steuern, neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, so-wie andere interessierte Personen
Bitte bringen Sie zum Seminar das Grundgesetz (GG), die Abgabenordnung (AO), das Kommunalabgabengesetz (KAG), die Gemeindeordnung (GO NRW), das Grundsteuergesetz (GrStG), Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) sowie das Gewerbesteuergesetz (GewStG) mit.
ENTGELT 340,00 Euro | REFERENT*IN Hans-Werner Jung | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |