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Einführung in das kommunale Abgabenrecht (Crashkurs)

Nutzen:

In Folge der in Art. 28 Abs. 2 GG geregelten finanziellen Eigenverantwortung (= kommunale Finanzhoheit) können die kommunalen Gebietskörperschaften Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) erheben. Die teilnehmenden Personen erhalten Kenntnisse über die allgemein geltenden Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Abgaben, insbesondere der Steuern, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.


Inhalte:
Allgemeine Einführung in das kommunale Abgabenrecht (Einnahmearten, Begriff „Kommunale Abgaben“, Abgabenrechtliche Vorschriften)
Unterscheidung Steuern, Gebühren, Beiträge (Begriffsbestimmungen, Unterschei-dungsmerkmale, Arten)
Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung
Abgabenhoheit (Gesetzgebungs-, Hebesatz-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz)
Verfahrensrecht der Abgabenordnung (insbesondere Anwendbarkeit und Auftei-lung der Abgabenordnung, Entstehen und Erlöschen eines Abgabenanspruches, Abgabenermittlungs-, Abgabenfestsetzungs- und Abgabenerhebungsverfahren, Bil-ligkeitsmaßnahmen)


Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von kommunalen Abgaben, insbesondere Steuern, neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, so-wie andere interessierte Personen


Bitte bringen Sie zum Seminar das Grundgesetz (GG), die Abgabenordnung (AO), das Kommunalabgabengesetz (KAG), die Gemeindeordnung (GO NRW), das Grundsteuergesetz (GrStG), Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz (NWGrStHsG) sowie das Gewerbesteuergesetz (GewStG) mit.

ENTGELT

340,00 Euro
REFERENT*IN

Hans-Werner Jung
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

10.11.2025
TERMIN

10./11.12.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.