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Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern unter Beachtung der Verjährungs-vorschriften

Nutzen:
Die teilnehmenden Personen erhalten einschlägige Kenntnisse über die Verjäh-rungsvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Steuern unter Beachtung der ge-setzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Seminarinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.


Inhalt:
Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften nach der Abgabenordnung und dem Kommunalabgabengesetz
Entstehen und Erlöschen von Steueransprüchen
Bekanntgabe von finanzbehördlichen Messbetrags- und Zerlegungsbescheiden so-wie kommunalen Steuerbescheiden
Festsetzungsverjährung
Zahlungsverjährung


Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von kommunalen Steu-ern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie andere interessierte Personen.


Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuerge-setz (GewStG), das Grundsteuergesetz (GrStG), das Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie die Satzungsmuster Hundesteuer und Vergnügungsteuer mit.

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Hans-Werner Jung
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

19.01.2026
TERMIN

18.02.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.