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Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern unter Beachtung der Verjährungs-vorschriften
Nutzen:
Die teilnehmenden Personen erhalten einschlägige Kenntnisse über die Verjäh-rungsvorschriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Festsetzung und Erhebung der kommunalen Steuern unter Beachtung der ge-setzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Seminarinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.
Inhalt:
Anwendbarkeit der Verjährungsvorschriften nach der Abgabenordnung und dem Kommunalabgabengesetz
Entstehen und Erlöschen von Steueransprüchen
Bekanntgabe von finanzbehördlichen Messbetrags- und Zerlegungsbescheiden so-wie kommunalen Steuerbescheiden
Festsetzungsverjährung
Zahlungsverjährung
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von kommunalen Steu-ern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie andere interessierte Personen.
Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), das Gewerbesteuerge-setz (GewStG), das Grundsteuergesetz (GrStG), das Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie die Satzungsmuster Hundesteuer und Vergnügungsteuer mit.
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Hans-Werner Jung | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |