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Festsetzung von Zinsen nach den §§ 233 bis 239 Abgabenordnung in Bezug auf die Real- und Aufwandsteuern
Nutzen:
Die teilnehmenden Personen erhalten einschlägige Kenntnisse über die Zinsvor-schriften der Abgabenordnung und werden dadurch in die Lage versetzt, die Ver-zinsungen der kommunalen Steuern unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Die Unterrichtsinhalte tragen auch dazu bei, eventuelle Einnahmeausfälle zu vermeiden.
Inhalt:
Begriffsbestimmung, Grundsätzliches zur Zinserhebung
Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen und Gewerbesteuererstattungen (§ 233a AO)
Stundungszinsen (§ 234 AO)
Verzinsung von hinterzogenen Steuern (§ 235 AO)
Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (§ 236 AO)
Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung (§ 237 AO)
Zinshöhen, Zinsberechnung, Festsetzungsverjährung (§§ 238, 239 AO)
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Festsetzung von Zinsen bei Real- und Aufwandsteuern neu betraut sind oder neu betraut werden sollen, sowie andere interessierte Personen.
Bitte bringen Sie zum Seminar die Abgabenordnung (AO), den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) sowie das Kommunalabgabengesetz (KAG) mit.
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Hans-Werner Jung | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |