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Gewerbesteuer - Kommunale Haftungsbescheide
Gem. § 191 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung - AO - kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer für eine (fremde) Steuer haftet. Häufiger Anwendungsfall ist die Inanspruchnahme (ehemaliger) Geschäftsführer für die Gewerbesteuerschulden einer Gesellschaft.
Ziel der Veranstaltung ist es, Mitarbeitenden der Verwaltung die rechtlichen Grundlagen für den Erlass von Haftungsbescheiden (Vertreterhaftung) zu vermitteln bzw. zu vertiefen. Es werden Fälle aus der Praxis besprochen; auf häufige Einwände von Haftungsschuldnern wird eingegangen.
Inhalt:
- Vertreterhaftung (§ 69 AO)
- Erklärungspflicht, Entrichtungspflicht, Mittelvorsorgepflicht
- Grundsatz der anteiligen Tilgung (Haftungsquote)
- Ermittlung und Mitwirkungspflichten
- Fälle/Fragen der Teilnehmenden
| ENTGELT 170,00 Euro | REFERENT*IN Frank Windau | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |