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Online-Seminar: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen – Die Vollstreckung in Grundstücksrechte, von der Sicherungszwangshypothek bis zur Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Häufig besteht eine große Unsicherheit, in welchem Umfang die Vollstreckungsbehörde bei der Vollstreckung in das Grundstück tätig werden kann und muss. Ein eher passives Zuwarten in einer Zwangsversteigerung kann z. T. gravierende Forderungsausfälle zur Folge haben. Im Seminar werden die Grundstrukturen der Verfahren dargestellt, wobei besonderer Wert darauf gelegt wird, wann und in welchem Verfahrensstadium ein Eingreifen bzw. ein Agieren der Vollstreckungsbehörde angebracht oder sogar zwingend erforderlich ist. Häufig sind auch Verhandlungen mit Dritten notwendig, die in ihrer Funktion als Banken oder Rechtsanwälte/Zwangsverwalter nahezu ausschließlich mit diesen Materien befasst sind. Den Teilnehmern wird die notwendige Sicherheit vermittelt, damit den Interessen der öffentlichen Hand ausreichend Rechnung getragen werden kann. Anträge, Muster und Formulierungshilfen werden ausführlich behandelt.


Schwerpunkte

• Erläuterung der unterschiedlichen Vollstreckungsmaßnahmen, Standortbestimmung

• Zwangshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung
o Ablauf der verschiedenen Verfahren
o Anträge, Anmeldungen
o Beitritt und Zuschlag in der Zwangsversteigerung
o Behandlung der öffentlichen Lasten
o Formulierungshilfen und Muster

• Besonderheiten aufgrund des Verhaltens des Schuldners oder Dritter

• Vollstreckung in Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)

• Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs bzw. des Kaufpreisanspruchs

• Miterbenanteil und unbewegliches Vermögen

• Grundstück und Insolvenz, Absonderungsrechte, Duldungspflichten

• Übersichten, Muster, Vordrucke, Checklisten


Zielgruppe
Bedienstete von Vollstreckungsbehörden, die sich fundierte Kenntnisse aneignen wollen

ENTGELT

150,00 Euro
REFERENT*IN

Stadtrechtsdirektor, Ass.jur. Peter Rothfuss
SEMINAR-ORT

Online Seminar
MELDETERMIN*

24.08.2024
TERMIN

07.10.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.