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Neu im Ordnungsamt
Zielgruppe:
Das Seminar ist in erster Linie für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gedacht, die vorhandene Kenntnisse auffrischen wollen oder sich im Aufgabenfeld der Gefahrenabwehr einarbeiten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich einen Überblick über das Recht der Gefahrenabwehr verschaffen und dabei insbesondere die Bedeutung des allgemeinen Ordnungsrechts erkennen. Sie sollen mit Grundlagen vertraut gemacht werden, die zur Lösung einfach strukturierter Fälle gezielt eingesetzt werden.
Themen:
- Ordnungsrechtliche Grundbegriffe
- Eingriffsermächtigungen
- Anwendungsbereich und tatbestandliche Voraussetzungen der Generalermächtigung § 14 I OBG
Spezialermächtigung § 15 I LimSchG, § 22 StrWG, § 12 LHundG
- Zuständigkeiten
- Regelzuständigkeiten, außerordentliche Zuständigkeiten
- Verantwortlichkeit
- Verhaltens- und Zustandsstörer
- Inanspruchnahme sog. Nichtstörer
- Verhältnismäßigkeit ordnungsbehördlicher Maßnahmen
Bitte Gesetzestexte, wenn vorhanden zur Veranstaltung mitbringen.
ENTGELT 380,00 Euro | REFERENT*IN Claudia Körner | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |