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Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen Grundkurs; Grundsätze, Vorgehensweisen, Maßnahmen und Anordnungen
Zielgruppe:
Dienstkräfte in Gewerbe- und Ordnungsämtern im Innen- und Außendienst - auch ohne Grundkenntnisse ( auch Mitarbeiter/Innen anderer beteiligter Behörden wie Bau- und Brandschutzämter, Polizei, Feuerwehren, Immissionsschutzbehörden )
Seminarziel:
Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Gewerbe-, Gaststätten- und allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts kennen und beherrschen lernen; systematische Vorgehensweise;
Besonderheiten und Regelfälle notwendiger Maßnahmen beachten;
Themenkreis:
- rechtliche Grundlagen, auch Verhältnis zu anderen Rechtsnormen
- Arten und Unterscheidung öffentlicher / privater Veranstaltungen nach Inhalt, Wirkungskreis und Zweckbestimmung
- erlaubnis- und anzeigepflichtige / -freie Veranstaltungen
- Pflichten des Veranstalters ( Stellvertretungsrecht, GmbH, GdbR )
- Inhalt gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtlicher Erlaubnisse
( Antragstellung, Durchführung des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens,
Kontrollmaßnahmen ) mit Versagungsgründen
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen
- Erstellung und Inhalte von Sicherheits- und Lärmschutzkonzepten
- Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen
- besondere Beachtung technischer Vorschriften ( Bauordnungen,
Brandschutz ), hygienischer Vorschriften ( LebensmittelhygieneV )
oder Nebengesetze ( z.B. JuSchG, BImSchG )
- Feststellung und Verfolgung / Ahndung von Verstössen nach allgemeiner
( OwiG ) oder besonderer ( GewO, GastG ) Rechtsgrundlage
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer
Methodik:
Vortrag, Diskussion und Fallbesprechung
ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Andreas Ramisch | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |