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Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen – Grundkurs; Grundsätze, Vorgehensweisen, Maßnahmen und Anordnungen

Zielgruppe:
Dienstkräfte in Gewerbe- und Ordnungsämtern im Innen- und Außendienst - auch ohne Grundkenntnisse ( auch Mitarbeiter/Innen anderer beteiligter Behörden wie Bau- und Brandschutzämter, Polizei, Feuerwehren, Immissionsschutzbehörden )

Seminarziel:
Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Gewerbe-, Gaststätten- und allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts kennen und beherrschen lernen; systematische Vorgehensweise;
Besonderheiten und Regelfälle notwendiger Maßnahmen beachten;

Themenkreis:
- rechtliche Grundlagen, auch Verhältnis zu anderen Rechtsnormen
- Arten und Unterscheidung öffentlicher / privater Veranstaltungen nach Inhalt, Wirkungskreis und Zweckbestimmung
- erlaubnis- und anzeigepflichtige / -freie Veranstaltungen
- Pflichten des Veranstalters ( Stellvertretungsrecht, GmbH, GdbR )
- Inhalt gewerbe-, gaststätten- und ordnungsrechtlicher Erlaubnisse
( Antragstellung, Durchführung des Erlaubnis- und Genehmigungsverfahrens,
Kontrollmaßnahmen ) mit Versagungsgründen
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen
- Erstellung und Inhalte von Sicherheits- und Lärmschutzkonzepten
- Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen
- besondere Beachtung technischer Vorschriften ( Bauordnungen,
Brandschutz ), hygienischer Vorschriften ( LebensmittelhygieneV )
oder Nebengesetze ( z.B. JuSchG, BImSchG )
- Feststellung und Verfolgung / Ahndung von Verstössen nach allgemeiner
( OwiG ) oder besonderer ( GewO, GastG ) Rechtsgrundlage
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer

Methodik:
Vortrag, Diskussion und Fallbesprechung

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Andreas Ramisch
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

20.01.2025
TERMIN

18.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.