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AUSÜBUNG DES ERMESSENS IN DER ORDNUNGSVERWALTUNG
Ziel:
Für viele Bürgerinnen und Bürger hat die Verwaltung immer Ermessen, was natürlich nicht zutrifft. Dennoch sind die Konsequenzen aus unterschiedlichen Einstufungen von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessen insbesondere die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte viel zu wenig bekannt.
An Hand von Beispielen aus verschiedenen Bereichen der Ordnungsverwaltung wird der Praxisbezug der Lehre vom Ermessen besonders aufgearbeitet.
Themen:
? Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe
? Freies und gebundenes Ermessen, Entschließungs- und Auswahl-ermessen
? Intendiertes Ermessen
? Ermessensfehler
? Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei gebundener Verwaltung
? Folgen fehlerhafter Ermessensentscheidungen
? Die Lehre vom Beurteilungsspielraum
Mitzubringende Texte: OBG, VwVfG NRW
Teilnehmerkreis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörden
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Claudia Körner | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |