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AUSÜBUNG DES ERMESSENS IN DER ORDNUNGSVERWALTUNG

Ziel:
Für viele Bürgerinnen und Bürger hat die Verwaltung „immer Ermessen“, was natürlich nicht zutrifft. Dennoch sind die Konsequenzen aus unterschiedlichen Einstufungen von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessen – insbesondere die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte – viel zu wenig bekannt.

An Hand von Beispielen aus verschiedenen Bereichen der Ordnungsverwaltung wird der Praxisbezug der „Lehre vom Ermessen“ besonders aufgearbeitet.


Themen:
? Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe

? Freies und gebundenes Ermessen, Entschließungs- und Auswahl-ermessen

? Intendiertes Ermessen

? Ermessensfehler

? Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei gebundener Verwaltung

? Folgen fehlerhafter Ermessensentscheidungen

? Die Lehre vom Beurteilungsspielraum

Mitzubringende Texte: OBG, VwVfG NRW

Teilnehmerkreis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörden

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Claudia Körner
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

13.05.2024
TERMIN

11.06.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.