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AUSÜBUNG DES ERMESSENS IN DER ORDNUNGSVERWALTUNG

Ziel:
Für viele Bürgerinnen und Bürger hat die Verwaltung „immer Ermessen“, was natürlich nicht zutrifft. Dennoch sind die Konsequenzen aus unterschiedlichen Einstufungen von unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessen – insbesondere die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte – viel zu wenig bekannt.

An Hand von Beispielen aus verschiedenen Bereichen der Ordnungsverwaltung wird der Praxisbezug der „Lehre vom Ermessen“ besonders aufgearbeitet.


Themen:
? Ermessen und unbestimmte Rechtsbegriffe

? Freies und gebundenes Ermessen, Entschließungs- und Auswahl-ermessen

? Intendiertes Ermessen

? Ermessensfehler

? Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei gebundener Verwaltung

? Folgen fehlerhafter Ermessensentscheidungen

? Die Lehre vom Beurteilungsspielraum

Mitzubringende Texte: OBG, VwVfG NRW

Teilnehmerkreis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ordnungsbehörden

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Claudia Körner
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln