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Haftungsfragen bei kommunalen Veranstaltungen - Konfliktbewältigung zwischen Veranstalter und Sicherheitsbehörden

Zielgruppe:
Dienstkräfte bei Gemeinden, Landkreisen, Vgen, die mit der Planung und Durchführung bzw. Genehmigung von kommunalen Veranstaltungen betraut sind.

Seminarziel:
Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Ordnungs- und Gewerberechts, sowie der zivilrechtlichen Haftungsregeln und Schadenersatzanspuchsnormen kennen und beherrschen
lernen; Durchführung und Abwicklung; Besonderheiten und Regelfälle beachten und effizient anwenden

Themenkreis:
- rechtliche Grundlagen und Zusammenhänge, sowie Unterschiede
einschlägiger Rechtsvorschriften ( öffentlich-rechtliche Haftung
als Staatshaftung, deliktische / vertragliche Haftung aus Zivilrecht )
- Haftungsgrundlagen bei öffentlichen / privaten Veranstaltungen
( z.B. Volksfeste, Umzüge, Prozessionen, Kirchweihen, Open-Air ),
insbesondere für Veranstalter und / oder Genehmigungsbehörden
( Ordnungs- und Gewerbeamt, Bauaufsichtsamt, Lebensmittelüberwachung,
Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger )
- Abgrenzung zu und Pflichten aus anderen Zuständigkeiten ( Immissionsschutz,
Naturschutz, Verkehrssicherheit, Jugendschutz )
- Vorsorgemaßnahmen ( Genehmigungsinhalte, Haftungsausschlüsse,
Abschluss von Versicherungen )
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen
- aktuelle Rechtsprechung
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer

Methodik:
Vortrag, Diskussion und Fallbesprechung

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Andreas Ramisch
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

20.01.2025
TERMIN

19.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.