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Genehmigung öffentlicher Veranstaltungen - Aufbauseminar Grundsätze, Vorgehensweisen, Maßnahmen und Anordnungen
Zielgruppe:
Dienstkräfte in Gewerbe- und Ordnungsämtern im Innen- und Außendienst - auch ohne Besuch des Grundkurs ( auch Mitarbeiter/Innen anderer beteiligter Behörden wie Bau- und Brandschutzämter,
Polizei, Feuerwehr, Immissionsschutzbehörden )
Seminarziel:
Rechtsgrundlagen und allgemeine Zusammenhänge des Gewerbe-, Gaststätten- und allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsrechts; aktuelle Rechtsentwicklungen kennen; Besonderheiten und Regelfälle notwendiger Maßnahmen beachten und effizient anwenden
Themenkreis:
- rechtliche Grundlagen, auch Verhältnis zu anderen Rechtsnormen;insbesondere Vertiefung der im Grundkurs behandelten Themen
- Arten und Unterscheidung öffentlicher / privater Veranstaltungen nach Inhalt, Wirkungskreis und Zweckbestimmung
- Pflichten des Veranstalters ( Stellvertretungsrecht, GmbH, GdbR ); Besonderheiten und Ausnahmen bei Bescheid-/Inhaltsadressaten
- Ausübung des pflichtgemäßen Ermessen bei Nebenbestimmungen ( Auflagen, Bedingungen, Widerrufsvorbehalt ) und deren Durchsetzung
- Zwangsmaßnahmen ( Untersagung, Teilversagung )
- Anordnung der sofortigen Vollziehung, vorläufiger Rechtsschutz
- Eingriffsbefugnisse im Einzelnen ( ungenehmigte Veranstaltungen, Auflagenverstöße, Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung )
- aktuelle Rechtsprechung
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer
Methodik:
Vortrag, Diskussion und Fallbesprechung
ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Andreas Ramisch | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |