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Neu im Ordnungsamt

Zielgruppe:

Das Seminar ist in erster Linie für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gedacht, die vorhandene Kenntnisse auffrischen wollen oder sich im Aufgabenfeld der Gefahrenabwehr einarbeiten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich einen Überblick über das Recht der Gefahrenabwehr verschaffen und dabei insbesondere die Bedeutung des allgemeinen Ordnungsrechts erkennen. Sie sollen mit Grundlagen vertraut gemacht werden, die zur Lösung einfach strukturierter Fälle gezielt eingesetzt werden.

Themen:

- Ordnungsrechtliche Grundbegriffe
- Eingriffsermächtigungen
- Anwendungsbereich und tatbestandliche Voraussetzungen der Generalermächtigung § 14 I OBG
Spezialermächtigung § 15 I LimSchG, § 22 StrWG, § 12 LHundG
- Zuständigkeiten
- Regelzuständigkeiten, außerordentliche Zuständigkeiten
- Verantwortlichkeit
- Verhaltens- und Zustandsstörer
- Inanspruchnahme sog. Nichtstörer

- Verhältnismäßigkeit ordnungsbehördlicher Maßnahmen

Bitte Gesetzestexte, wenn vorhanden zur Veranstaltung mitbringen.

ENTGELT

390,00 Euro
REFERENT*IN

Claudia Körner
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

06.02.2025
TERMIN

06.und 13.03.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.