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Grundlagenseminar Psych KG NRW

Zielgruppen:

Mitarbeiter/innen der Ordnungsbehörde (ggf. der Berufsfeuerwehr), die Zwangseinweisungen durchführen, Mitarbeiter/innen der Betreuungsstellen und Jugendämter
Rechtliche Grundlagen, medizinische und praktische Fragen der sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG NRW

Das Seminar dient dazu, den Teilnehmern die typischen Verfahrensabläufe einer eiligen, sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG NRW näher zu bringen aus der praktischen Sicht des hiermit befassten Amtsrichters und der beteiligten Ordnungsbehörde. Hierbei sollen auch typische Problemkonstellationen mit Fallbeispielen erörtert werden. Die Teilnehmer haben die Gelegenheit, eigene Erfahrungen aus dem Arbeitsalltag einzubringen und im Dialog mit dem Dozenten mögliche rechtliche Lösungen zu erörtern.

Schwerpunktmäßig sollen folgende Aspekte beleuchtet werden:

I.
Welche formellen Fragen stellen sich im Zusammenhang mit der Unterbringung nach PsychKG? Wo liegen die Zuständigkeiten bei der Antragstellung und welche Besonderheiten sind zu beachten?

II.
Was sind die materiellen Voraussetzungen für eine sofortige Unterbringung nach dem PsychKG? Hierbei soll auch thematisiert werden, wie umfassend und gründlich Sachverhalt und Hintergrundinformationen eines jeden Falles durch wen zu ermitteln sind, bevor eine richterliche Anordnung zur Unterbringung ergehen kann. Welche Ermittlungsarbeit ist von der Behörde zu leisten, welche durch den Arzt? Welche Mindestvoraussetzungen muss das ärztliche Zeugnis zur Unterbringung erfüllen? Welche Erkrankungen eröffnen den Anwendungsbereich des Gesetzes und welche Anforderungen sind an eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung zu stellen? Welche Gefahren reichen für die Unterbringung nicht aus? Wie aktuell muss ein Sachverhalt sein, um eine sofortige Unterbringung noch zu rechtfertigen? In welchen Konstellationen ist trotz einer offensichtlichen Erkrankung oder einer offensichtlichen Gefahr eine Unterbringung nach dem PsychKG dennoch ausgeschlossen? Welche Rolle spielt darüber hinaus der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?

III.
Welche Rechtsgrundlagen bestehen für das – möglicherweise gewaltsame – Verbringen eines Betroffenen in die Psychiatrie? Hierbei soll auch die Schwelle des Notstandes nach § 34 StGB Berücksichtigung finden.

IV.
In welchem Verhältnis zum PsychKG steht die Möglichkeit einer Unterbringung nach dem Betreuungsrecht (§ 1906 BGB)? Welche Form der Unterbringung ist vorrangig? Was sind deren Besonderheiten und Voraussetzungen?

V.
Was sind aktuelle Problemstellung bei der Fixierung von Patienten? Inwieweit sind für Entscheidung in dieser Frage Ärzte, Richter oder Ordnungsbehörden zuständig und befasst? Was sind deren rechtliche Grundlagen?

VI.
Historische Entwicklung des PsychKG: die Reformen der Jahre 1999 und 2017. Was sind die Änderungen? Welche Entwicklung hat das Recht der Unterbringung genommen?

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Jan Waßenberg
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln