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Polizeiliche Standardmaßnahmen für Ordnungsbehörden

Zielgruppe:
Beschäftigte, die in Ordnungsbehörden mit Gefahrenabwehr betraut sind

Ihr Gewinn:
Gemäß § 24 OBG NRW gelten nahezu alle Vorschriften des PolG NRW über die polizeilichen Standardmaßnahmen für die Ordnungsbehörden entsprechend. Da die Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr primär zuständig sind, obliegen ihnen damit auch die Anordnung und der Vollzug dieser „eigentlich“ für die Polizei geregelten Eingriffsbefugnisse.
In dem Seminar werden die für die Ordnungsbehörden relevanten polizeilichen Standardmaßnahmen systematisch behandelt. Die maßgeblichen Verfahrensvorschriften und Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen sowie die betroffenen Grundrechte werden so dargestellt, dass Sie die Maßnahmen in der Praxis rechtssicher anwenden können.
An Hand aktueller Rechtsprechung werden wir praktische Fälle besprechen sowie Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch geben.

Inhalte:

• Identitätsfeststellung, § 12 PolG NRW
• Prüfung von Berechtigungsscheinen, § 13 PolG NRW
• Platzverweis, § 34 I PolG NRW
• Gewahrsam von Personen, §§ 35 ff PolG NRW
• Durchsuchung von Personen, § 39 PolG NRW
• Durchsuchung von Sachen, § 40 PolG NRW
• Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, §§ 41 f. PolG NRW
• Sicherstellung und Verwahrung von Sachen, §§ 43 f. PolG NRW
• Verwertung, Vernichtung, § 45 PolG NRW
• Allgemeine und spezielle Verfahrensvoraussetzungen
• Grundrechtseingriffe
• Rechtsprechungsübersicht
• Erfahrungsaustausch und Fragen

Bitte mitbringen:
OBG NRW, PolG NRW, VwVfG, VwZG, VwVG

ENTGELT

170,00 Euro
REFERENT*IN

Prof. Dr. Frank Hofmann
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln