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Die praxisgerechte Anfertigung von Ordnungsverfügungen mit Nebenentscheidungen
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen in der Ordnungsverwaltung, die mit Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut
sind
Die Erfahrung lehrt, dass zahlreiche Ordnungsbehörden vom präventiven Instrument der
Ordnungsverfügung nur selten Gebrauch machen, weil sich die Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter unsicher fühlen und Angst haben, Fehler zu machen.
Das Seminar soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Wegfall des Widerspruchs in
NRW in die Lage versetzen, Ordnungsverfügungen mit Nebenentscheidungen zu erlassen, die
einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung standhalten.
Im Einzelnen sind folgende Aspekte vorgesehen:
* Arten der Ordnungsverfügung
* Korrekter Aufbau einer Ordnungsverfügung mit
Nebenentscheidungen. Mögliche Fehler z. B.bei der Bekanntgabe,
in der Tenorierung, im Verfahren, in der Rechtsbehelfsbelehrung
usw.sollen erkannt und vermieden werden
* Besprechung praktischer Fälle sowie Anfertigung von
Ordnungsverfügungen am zweiten Tag des Seminars durch die
Teilnehmer.
Soweit vorhanden, bitte Gesetzestexte mitbringen
ENTGELT 390,00 Euro | REFERENT*IN Claudia Körner | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |