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Die Vollstreckung von Ordnungsverfügungen

Zielgruppe:
alle interessierten Mitarbeiter/Innen in kommunalen Ordnungsbehörden, Bauordnungsämtern, Lebensmittelüberwachung etc.


Die Mitarbeiter/Innen sollen Sicherheit bei der Vollstreckung von Ordnungsverfügungen erlangen.
Sie sollen die Zulässigkeit des Verwaltungszwanges beurteilen können und die Auswahl des richtigen Zwangsmittels treffen können.

- Zulässigkeit des Verwaltungszwangs

- Gestrecktes Vollstreckungsverfahren (§ 55 Abs. 1 VwVG NRW)
- Abgekürztes Vollstreckungsverfahren - sofortiger Vollzug -
- Die drei Arten der Zwangsmittel
- Ersatzvornahme (§ 59 VwVG NRW),
- Zwangsgeld (§ 60 VwVG NRW) Ersatzzwangshaft § 61 VwVG NRW
- Unmittelbarer Zwang (§§ 62, 66 ff. VwVG NRW)

- Androhung der Zwangsmittel (§ 63 VwVG NRW)
- Festsetzung der Zwangsmittel (§ 64 VwVG NRW)
- Anwendung der Zwangsmittel (§ 65 VwVG NRW)

ENTGELT

190,00 Euro
REFERENT*IN

Claudia Körner
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

13.11.2025
TERMIN

13.11.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.