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Systematische Einführung in das Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht fühlt leider immer noch das Dasein eines unbeliebten Verwandten. Es gilt als Anhängsel des Ordnungsrecht und wird oft so behandelt. Dabei besteht gerade hier die Möglichkeit mit relativ einfachen Mitteln sowohl lenkend als auch ahndend das Verhalten des Gegenüber zu ändern.
Wichtige Verfahren (zB Abgasskandal VW) haben hier Massstäbe und gesetzt und sollten in der behördlichen Praxis mehr Widerhall finden.
Ziel des Seminars ist es, eine systematische Einführung in die Grundfragen des Ordnungswidrigkeitenrechts zu vermitteln, die bei allen Verwarnungsgeld- und Bußgeldentscheidungen zu beachten sind. Einbezogen werden auch der Aufbau und die Technik der Erstellung von Bußgeldbescheiden.
Inhalte:
- Prüfschema für den Bußgeldbescheid (Rechtsgrundlagen,Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen)
- Aufbau einer Ordnungswidrigkeit (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)
- Rechtsfolgen (Verwarnungsgeld, Bußgeld, Nebenfolgen)
- Verfahrensvoraussetzungen (Grundsätze, Zuständigkeit, Verjährung)
- Ermittlungsverfahren (Beweismittel, Zwangsmittel)
- Entscheidung (Verwarnung, Bußgeldbescheid)
- Rechtsschutz im Ordnungswidrigkeitenrecht (Einspruch, Zwischenverfahren, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel)
- Einspruchsverwerfung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Zielgruppe:
Mitarbeitende der Verwaltung, die bereits mit der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren beauftragt sind oder diese demnächst übernehmen sollen. Das Seminar setzt keine Vorkenntnisse voraus und stellt den Gesamtkomplex des OWiG und der anderen wichtigen Gesetze dar. Es wird ein Gesamtüberblick geschaffen der sowohl der Neueinarbeitung als auch der Vertiefung in diesem Bereich dient.
WICHTIG: Ruhender Verkehr und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nicht behandelt
ENTGELT 330,00 Euro | REFERENT*IN Ingo Baum | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |