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Bußgelder gegen juristische Personen
Wenn was schief läuft, dann ist es oft nicht klar, wer jetzt den Bußgeldbescheid bekommt. Juristische Personen fallen dabei meistens unter den Tisch, obwohl diese tatsächlich meistens die Nutznießer des zu bebußenden Verhaltens sind.
In letzte Zeit sind aber gerade auf diese Bußgelder (zB VW- Skandal) in den Fokus der Presse gerückt. Die Ordnungsbehörden sind gut beraten, sich hier entsprechend aufzustellen und die ihnen übertragenen Aufgabe deutlicher wahrzunehmen zumal auch die Möglichkeit der relativ einfachen Generierung von Einnahmen für den Kommunalhaushalt nicht unbeachtet gelassen werden darf.
Dieses Seminar stellt die wesentlichen Voraussetzungen vor um gegen Unternehmen Bußgelder zu verhängen.
Es werden die Möglichkeiten auch einer reinen Gewinnabschöpfung sowie das Zusammenspiel mit Bußgeldern gegen natürliche Personen dargestellt und Handlungsempfehlungen für die Praxis erarbeitet und bewertet.
Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht werden erwartet und benötigt.
Zielgruppe:
Mitarbeitende der Verwaltung die bereits mit der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren beauftragt sind oder diese demnächst übernehmen sollen. Das Seminar setzt grundsätzliche Vorkenntnisse im OWiG voraus und stellt alleine die Besonderheiten der §§ 130, 30 OWiG vor
Mitzubringen: OWiG, stopp
ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Ingo Baum | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |