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Standardmaßnahmen für Ordnungsbehörden

Zielgruppe:

Beschäftigte, die in Ordnungsbehörden mit Gefahrenabwehr betraut sind


Ihr Gewinn:

Durch die Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 01.07.2026 sind die (polizeilichen) Standardmaßnahmen als eigenständige Ermächtigungsgrundlagen nach §§ 24 bis 24z OBG NRW in das Ordnungsbehördengesetz integriert worden. Ausweislich der Gesetzesbegründung unterstreicht die Novellierung den Professionalisierungsgrad der Ordnungsbehörden.

Die Befugnisse der Ordnungsbehörden sind dabei gegenüber der bisherigen Rechtslage partiell ausgedehnt worden. So dürfen Ordnungsbehörden nunmehr auch ein längerfristiges Aufenthaltsverbot aussprechen, vgl. § 24o Abs. 2 OBG NRW. Außerdem werden die Einsatzmöglichkeiten körpernah getragener Aufnahmegeräte („Bodycams“) erweitert, vgl. § 24h OBG.
Eine profunde Kenntnis der Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser ordnungsbehördlichen Befugnisse ist für Beschäftige der Ordnungsverwaltung unabdingbar. In dem Seminar werden deshalb die Standardmaßnahmen systematisch behandelt. Die maßgeblichen Verfahrensvorschriften und Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen sowie die betroffenen Grundrechte werden so dargestellt, dass Sie die Maßnahmen in der Praxis rechtssicher anwenden können.

An Hand aktueller Rechtsprechung werden wir praktische Fälle besprechen sowie Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch geben.


Inhalte:

• Befragung, Auskunftspflicht, Vorladung, § 24, 24a OBG
• Identitätsfeststellung, § 24c OBG NRW
• Prüfung von Berechtigungsscheinen, § 24d OBG NRW
• Datenerhebung zur Eigensicherung, § 24g OBG
• Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte, § 24h OBG
• Platzverweis und Aufenthaltsverbot, § 24o OBG NRW
• Gewahrsam von Personen, §§ 24p, q, r OBG NRW
• Durchsuchung von Personen und Sachen, §§ 24t OBG NRW
• Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, §§ 24u, v OBG NRW
• Sicherstellung und Verwahrung von Sachen, §§ 24w, x OBG NRW
• Verwertung, Vernichtung, Herausgabe §§ 24y, z OBG NRW
• Allgemeine und spezielle Verfahrensvoraussetzungen
• Grundrechtseingriffe
• Rechtsprechungsübersicht
• Erfahrungsaustausch und Fragen

Bitte mitbringen:
OBG NRW, VwVfG, VwVG

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Prof. Dr. Frank Hofmann
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

26.10.2026
TERMIN

25.11.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.