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Standardmaßnahmen für Ordnungsbehörden
Zielgruppe:
Beschäftigte, die in Ordnungsbehörden mit Gefahrenabwehr betraut sind
Ihr Gewinn:
Durch die Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 01.07.2026 sind die (polizeilichen) Standardmaßnahmen als eigenständige Ermächtigungsgrundlagen nach §§ 24 bis 24z OBG NRW in das Ordnungsbehördengesetz integriert worden. Ausweislich der Gesetzesbegründung unterstreicht die Novellierung den Professionalisierungsgrad der Ordnungsbehörden.
Die Befugnisse der Ordnungsbehörden sind dabei gegenüber der bisherigen Rechtslage partiell ausgedehnt worden. So dürfen Ordnungsbehörden nunmehr auch ein längerfristiges Aufenthaltsverbot aussprechen, vgl. § 24o Abs. 2 OBG NRW. Außerdem werden die Einsatzmöglichkeiten körpernah getragener Aufnahmegeräte (Bodycams) erweitert, vgl. § 24h OBG.
Eine profunde Kenntnis der Voraussetzungen und Rechtsfolgen dieser ordnungsbehördlichen Befugnisse ist für Beschäftige der Ordnungsverwaltung unabdingbar. In dem Seminar werden deshalb die Standardmaßnahmen systematisch behandelt. Die maßgeblichen Verfahrensvorschriften und Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen sowie die betroffenen Grundrechte werden so dargestellt, dass Sie die Maßnahmen in der Praxis rechtssicher anwenden können.
An Hand aktueller Rechtsprechung werden wir praktische Fälle besprechen sowie Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch geben.
Inhalte:
Befragung, Auskunftspflicht, Vorladung, § 24, 24a OBG
Identitätsfeststellung, § 24c OBG NRW
Prüfung von Berechtigungsscheinen, § 24d OBG NRW
Datenerhebung zur Eigensicherung, § 24g OBG
Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte, § 24h OBG
Platzverweis und Aufenthaltsverbot, § 24o OBG NRW
Gewahrsam von Personen, §§ 24p, q, r OBG NRW
Durchsuchung von Personen und Sachen, §§ 24t OBG NRW
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen, §§ 24u, v OBG NRW
Sicherstellung und Verwahrung von Sachen, §§ 24w, x OBG NRW
Verwertung, Vernichtung, Herausgabe §§ 24y, z OBG NRW
Allgemeine und spezielle Verfahrensvoraussetzungen
Grundrechtseingriffe
Rechtsprechungsübersicht
Erfahrungsaustausch und Fragen
Bitte mitbringen:
OBG NRW, VwVfG, VwVG
| ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Prof. Dr. Frank Hofmann | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |