31120124DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

Auskunft aus dem Melderegister = Melderegisterauskunft?


Neben der einfachen Melderegisterauskunft enthält das Bundesmeldegesetz eine Vielzahl weiterer Auskunftsarten.

In diesem Seminar lernen die Teilnehmer/innen die Unterscheidung der einzelnen Auskunftsarten anhand praktischer Fälle um rechtssichere Auskünfte erteilen zu können. Es besteht die Möglichkeit Fälle aus der täglichen Praxis einzubringen.

Inhalte des Seminars
- Unterscheidung von Melderegisterauskunft und Datenübermittlung
- Einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte, Archivauskünfte
- Datenübermittlung und Datenweitergabe
- Gruppenauskünfte
- Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
- Auskunftserteilung bei bestehender Auskunftssperre
- Gebührenerhebung für Auskünfte aus dem Melderegister


Gesetzestexte sowie Verwaltungsvorschriften sollen zum Seminar mitgebracht werden.

ENTGELT

170,00 Euro
REFERENT*IN

Ellen Nauta
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln