31120124 | DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT |
Auskunft aus dem Melderegister = Melderegisterauskunft?
Neben der einfachen Melderegisterauskunft enthält das Bundesmeldegesetz eine Vielzahl weiterer Auskunftsarten.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer/innen die Unterscheidung der einzelnen Auskunftsarten anhand praktischer Fälle um rechtssichere Auskünfte erteilen zu können. Es besteht die Möglichkeit Fälle aus der täglichen Praxis einzubringen.
Inhalte des Seminars
- Unterscheidung von Melderegisterauskunft und Datenübermittlung
- Einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte, Archivauskünfte
- Datenübermittlung und Datenweitergabe
- Gruppenauskünfte
- Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
- Auskunftserteilung bei bestehender Auskunftssperre
- Gebührenerhebung für Auskünfte aus dem Melderegister
Gesetzestexte sowie Verwaltungsvorschriften sollen zum Seminar mitgebracht werden.
ENTGELT 170,00 Euro | REFERENT*IN Ellen Nauta | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |